Bei der Frage, ob Sie für sich und Ihre Familienangehörigen den Lebensunterhalt selbstständig bestreiten können, sind alle Einkünfte, Vermögen und Schulden anzugeben.
Ihrer Analyse stimme ich nicht zu. Viel eher ist das Gegenteil der Fall.
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
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Das BMI hat am 14. April 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung, zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Bundesalimentationsgesetz - BAlimentG) in die Ressortabstimmung gegeben und parallel die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften nach § 118 Bundesbeamtengesetz beteiligt
