Hakan Demir
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Frage von Patricia A. •

Soll man alle Schulden bei der einburgerungsantrag eintragen? Autokredit und bankkredit?

Hakan Demir
Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau A.,

bei der Frage, ob Sie für sich und Ihre Familienangehörigen den Lebensunterhalt selbstständig bestreiten können, sind alle Einkünfte, Vermögen und Schulden anzugeben. 

Dies ist auch in den Anwendungshinweisen des BMI zum Staatsangehörigkeitsrecht, an dem sich die lokalen Behörden orientieren, ausgeführt. ("Bei der Ermittlung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel sind grundsätzlich alle Formen von Einkommen und Vermögen berücksichtigungsfähig, die eine Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII ausschließen. Bestehende Verbindlichkeiten sind in Abzug zu bringen (z.B. Kreditzahlungen, Unterhaltsrückstände nach dem Unterhaltsvorschussgesetz - UhVorschG). Gesichert ist der Lebensunterhalt, wenn der Antragsteller den ermittelten Bedarf durch selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit, Rentenbezug oder sein Vermögen abdeckt.", § 10, Randnummer 66)

Wichtig dabei: Schulden schließen keine Einbürgerung aus. Entscheidend ist allein, ob Sie Sozialleistungen nach SGB II oder XII beziehen oder beziehen könnten, wenn Sie sie beantragen würden. Und selbst wenn Sie nach dieser Betrachtung Ihren Lebensunterhalt nicht decken können, gibt es für besondere Lebenssituationen (Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung etc.) noch Möglichkeiten, in Ausnahmefällen eine Ermessenseinbürgerung vorzunehmen. 

Sollte sich die Darstellung Ihrer Lebensunterhaltssicherung im EInbürgerungsverfahren schwieriger gestalten, würde ich Ihnen empfehlen, sich durch eine (kostenlose) Migrationsberatung (https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Beratungsstellen/) oder anwaltlich beraten zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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