Frage von Bernd G. • 26.03.2025

Antwort von Johann Wadephul CDU • 07.04.2025
Fakt ist, dass im deutschen Strafrecht in § 281a StGB der Schwangerschaftsabbruch bereits straflos gestellt ist, sofern dieser innerhalb der ersten 12 Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt nach vorheriger Beratung vorgenommen wurde. Durch diese Regelung wird dem Schutz des ungeborenen Lebens aus Art. 1 des Grundgesetzes sowie dem Selbstbestimmungsrecht der Frau gleichermaßen Rechnung getragen.
Frage von Florian S. • 26.03.2025

Antwort ausstehend von Johannes Volkmann CDU
Frage von Uta M. • 26.03.2025

Antwort von Sören Pellmann Die Linke • 01.04.2025
Die Zustimmung steht im Widerspruch zum Erfurter Programm. Auf dem nächsten Bundesparteitag in Chemnitz gibt es dazu Klärungsbedarf.
Frage von Christian R. • 26.03.2025

Antwort von Isabelle Vandre Die Linke • 04.04.2025
Es liegt auf der Hand, dass wir unseren Ressourcenverbrauch insgesamt reduzieren müssen, daher befürworte ich Maßnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft
Frage von Thorsten R. • 26.03.2025

Antwort ausstehend von Saskia Esken SPD