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Melanie Bernstein
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Frage von Dirk M. •

Krypto-Haltefrist: Wie sollen unsere Finanzämter das administrative Monster einer lückenlosen Dokumentation jeder Krypto-zu-Krypto-Transaktion bewältigen?

Sehr geehrte Frau Bernstein,

als Bürger aus Ihrem Wahlkreis besorgt mich die geplante Abschaffung der Krypto-Haltefrist [1] zutiefst. Steuerrechtler sehen hier massive verfassungsrechtliche Mängel und ein bürokratisches Fiasko [2]. Noch am 22. Mai erklärten Sie hier, die Einnahmeschätzung werde im Gesamtzusammenhang bewertet. Dass die Union diesen Systembruch nun mittragen will, wirft für mich drängende Fragen auf:

-Bürokratie-Kollaps: Wie sollen unsere Finanzämter das administrative Monster einer lückenlosen Dokumentation jeder Krypto-zu-Krypto-Transaktion überhaupt bewältigen?

Ich bitte Sie als meine Abgeordnete um eine Stellungnahme zu diesem Kurswechsel.

Quellen:

[1]btc-echo.de/schlagzeilen/bundesregierung-schockt-mit-neuem-entwurf-zur-bitcoin-haltefrist-233692/

[2]blocktrainer.de/blog/haushaltsentwurf-bestaetigt-bundesregierung-will-haltefrist-fuer-kryptowaehrungen-abschaffen

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre drei Fragen zur Besteuerung von Kryptowerten. Da sich diese inhaltlich auf ähnliche Aspekte beziehen, beantworte ich sie gern zusammenfassend:

Im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 ist vorgesehen, die steuerliche Behandlung von Kryptowerten weiterzuentwickeln. Damit verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Einnahmeseite des Bundeshaushalts zu stärken. Die konkrete gesetzliche Ausgestaltung einer möglichen Anpassung steht jedoch noch nicht fest und ist Gegenstand der nun anstehenden parlamentarischen Beratungen.

Die bisherige steuerliche Behandlung von Kryptowerten basiert auf den Regelungen zu privaten Veräußerungsgeschäften. Danach können Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowerten nach Ablauf einer einjährigen Haltefrist steuerfrei sein. Diese Regelung war Ausdruck einer bestimmten Systematik des Steuerrechts, die auch bei anderen privaten Veräußerungsgeschäften Anwendung findet.

Gleichzeitig hat sich die Bedeutung digitaler Vermögenswerte in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Im Rahmen der weiteren Beratungen wird daher zu prüfen sein, wie eine mögliche Anpassung der steuerlichen Behandlung von Kryptowerten ausgestaltet werden kann. Dabei sind insbesondere Fragen der Rechtssicherheit, der praktischen Umsetzbarkeit für Bürgerinnen und Bürger sowie der administrativen Belastung für die Finanzverwaltung zu berücksichtigen.

Eine mögliche Neuregelung muss zudem nachvollziehbar begründet und systematisch konsistent ausgestaltet werden. Dabei gilt es, sowohl das berechtigte Interesse des Staates an einer angemessenen Beteiligung an der Finanzierung des Gemeinwesens als auch die Bedeutung von Innovationen und digitalen Finanztechnologien in den Blick zu nehmen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird die weiteren Beratungen aufmerksam begleiten und sich dafür einsetzen, dass am Ende eine ausgewogene und praktikable Lösung gefunden wird.

Mit freundlichen Grüßen

Melanie Bernstein

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