Weitere Fragen an Jürgen Hardt
Die einjährige Haltefrist bei Kryptowerten ist kein steuerliches Privileg, sondern Teil der Systematik der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte.
Für mich ist es gut vertretbar, dass die Grenze moderat angepasst wird, sodass „die Regelaltersgrenze im Zeitraum zwischen 2031 und 2041 schrittweise um etwa sechs Monate von 67 auf 67,5 Jahre angehoben würde”, zumal die Maßnahme erst ab 2032 wirksam wird, wenn der Geburtsjahrgang 1965 das 67. Lebensjahr erreicht hat
Die Unterstützung des Existenzrechts und der Sicherheit Israels sowie seines Selbstverteidigungsrechts bleibt unverrückbar, gerade angesichts der Bedrohung durch den Iran oder Terrororganisationen wie die Hamas.
Die Annahme eines unkalkulierbaren Risikos für den deutschen Steuerzahler teile ich nicht, da die Europäische Kommission und internationale Rechtsexperten dieses Finanzierungsinstrument im Vorfeld intensiv geprüft haben.

