Da es für beide Gesetzentwürfe leider noch keinen Zeitplan gibt, freue ich mich, Ihnen mitteilen zu können, dass das Kabinett am 3. September im Vorgriff auf den Gesetzentwurf die Leistung monatlicher Abschlagszahlungen der für die Jahre 2025 und 2026 vorgesehenen tariflichen Anpassungen in voller Höhe beschlossen hat.
Dass in dieser Zeit nicht alles reibungslos gelaufen ist, ist offensichtlich. Aber pauschale Verurteilungen helfen nicht weiter – wir haben die Pandemie auch dank der damaligen politischen Führung gut überstanden.
Für mich ist die Achtung der Menschenwürde, gerade auch des ungeborenen Lebens, nicht verhandelbar. Neben juristischer Exzellenz müssen persönliche Integrität und eine klare verfassungsrechtliche Grundhaltung deutlich erkennbar sein.

