Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD nimmt mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) die Psychotherapie in den Würgegriff und legt die Axt an die psychotherapeutische Versorgung der Zukunft. Ich teile deine Sorge und halte diese finanziellen Einschnitte auch im Hinblick auf die schon derzeit bestehenden Versorgungslücken in der Psychotherapie für völlig inakzeptabel.
Nach ihrer Rechtsauffassung wird durch die Streichung der Angemessenheitsprüfung keine gesetzliche Mindestvergütung für psychotherapeutische Leistungen abgeschafft.
Genauso wie ich haben auch viele meiner Kolleginnen und Kollegen in den letzten Wochen zahlreiche Zuschriften erhalten und ausführliche Gespräche mit Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten geführt. Wir alle nehmen die Sorgen um die Versorgung der Patientinnen und Patienten in der ambulanten psychologischen Behandlung und um die Vergütung für die Psychotherapeuten selbstverständlich ernst.
