Sehr geehrter Herr Demir, wie ist es zu rechtfertigen, dass Psychotherapiepraxen die finanzielle Basis entzogen wird, während wir derzeit schon einen eklatanten Mangel an Therapieplätzen haben?
Sehr geehrter Herr S.,
danke für Ihre Frage.
Die zahlreichen Rückmeldungen der vergangenen Tage machen deutlich, wie groß die Verunsicherung innerhalb der psychotherapeutischen Profession derzeit ist. Aus diesem Grund ist die Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion in direkten Austausch mit den psychotherapeutischen Verbänden getreten.
Ihre Bedenken nehmen wir ausdrücklich ernst. Gerade die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen psychotherapeutischer Praxen und die Sicherstellung einer verlässlichen Versorgung müssen auch künftig im Mittelpunkt unserer gesundheitspolitischen Entscheidungen stehen.
Zur aktuell diskutierten Streichung der sogenannten Angemessenheitsprüfung gebe ich Ihnen die Einschätzung unserer Gesundheitspolitiker:innen: Nach ihrer Rechtsauffassung wird durch die Streichung der Angemessenheitsprüfung keine gesetzliche Mindestvergütung für psychotherapeutische Leistungen abgeschafft.
Vielmehr entfällt die bisherige Angemessenheitsprüfung nach § 87 Abs. 2c Satz 8 SGB V. Diese Prüfung sollte ursprünglich sicherstellen, dass Psychotherapeut:innen bei voller Auslastung ein Einkommen erzielen können, das mit dem anderer fachärztlicher Gruppen vergleichbar ist. In den vergangenen Jahren hat dieses Instrument jedoch wiederholt zu Honorarabsenkungen geführt – zuletzt im März 2026 mit einer Absenkung der Vergütung für Therapiestunden um 4,5 Prozent.
Künftig sollen genau solche nachträglichen Honorarabsenkungen, Honorarverschiebungen zwischen Facharztgruppen oder Rückforderungen vermieden werden.
Zudem ist wichtig:
• Die gemeinsame Selbstverwaltung im Gesundheitswesen bleibt weiterhin verpflichtet, eine angemessene Vergütung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen sicherzustellen.
• Die bislang für die Psychotherapie vorgesehenen Vergütungsmittel sollen auch nach der Rückführung in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) der psychotherapeutischen Versorgung erhalten bleiben und nicht auf andere Fachgruppen verlagert werden.
• Psychotherapeut:innen nehmen weiterhin an den jährlichen Vergütungsanpassungen über den Orientierungswert teil.
Mir ist zugleich bewusst, dass diese rechtliche Einordnung nicht alle Sorgen beseitigt. Deshalb haben wir als Koalitionsfraktionen einen Entschließungsantrag in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Darin fordern wir die Bundesregierung auf, unmittelbar nach der parlamentarischen Sommerpause weitere gesetzliche Regelungen für die psychotherapeutische Versorgung vorzulegen. Hierzu gehören insbesondere die Sicherstellung der Versorgungskontinuität begonnener Behandlungen sowie zusätzliche extrabudgetäre Vergütungsregelungen für definierte psychotherapeutische Leistungen im Umfang von rund 100 Millionen Euro. Damit verbinden wir ein klares politisches Signal, die psychotherapeutische Versorgung weiter zu stärken.
Ich danke Ihnen nochmals herzlich für Ihre Nachricht. Die Rückmeldungen aus der Praxis sind für unsere parlamentarische Arbeit von großer Bedeutung. Ich werde mich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die psychotherapeutische Versorgung dauerhaft gestärkt und wirtschaftlich verlässlich ausgestaltet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir

