Künftig soll die Verschreibung von Medizinalcannabis grundsätzlich nach persönlicher ärztlicher Konsultation erfolgen – in der Praxis oder beim Hausbesuch. Nur so kann die notwendige Anamnese, Aufklärung und Begleitung gewährleistet werden. Bei Folgeverschreibungen bleibt Telemedizin möglich, sofern zuvor ein persönlicher Kontakt stattgefunden hat.
wir setzen uns mit Ihrem konkreten Fall auseinander.
Der hohe kulturelle und naturschutzfachliche Wert von Deister, Süntel und Steinhuder Meer steht außer Frage. Die Ausweisung von Nationalen Naturschutzmonumenten gehört zum Kompetenzbereich der Bundesländer, sodass zu etwaigen Überlegungen und Plänen für zukünftige Gebiete die niedersächsische Landespolitik bzw. das Niedersächsische Umweltministerium richtiger Ansprechpartner ist.
