Liebe Karo, wie ist es zu rechtfertigen, dass Psychotherapiepraxen die finanzielle Basis entzogen wird, während wir derzeit schon einen eklatanten Mangel an Therapieplätzen haben?
Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD nimmt mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) die Psychotherapie in den Würgegriff und legt die Axt an die psychotherapeutische Versorgung der Zukunft. Ich teile deine Sorge und halte diese finanziellen Einschnitte auch im Hinblick auf die schon derzeit bestehenden Versorgungslücken in der Psychotherapie für völlig inakzeptabel.
Das Gesetz überführt psychotherapeutische Leistungen in die Mengenvergütung und reduziert damit das Versorgungsangebot deutlich. In einer Situation, in der der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung stetig steigt, Wartezeiten für viele Patientinnen unzumutbar lang sind und Praxen bereits durch die Honorarkürzungen unter erheblichem wirtschaftlichem Druck stehen, sind diese Einschnitte ein verheerendes Signal. Es wird somit zu längeren Wartezeiten, mehr Leid, mehr Chronifizierung, mehr Frühverrentungen und Arbeitsunfähigkeit führen, das ist teurer und verantwortungslos.
Dass die Koalition dann auch noch mit einem Änderungsantrag eine weitere Verschärfung durch die Streichung der angemessenen Vergütung einführt, ist vollkommen unverständlich. Das widerspricht der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts aus den Jahren 1999 und 2001. Dieser Änderungsantrag macht dieses Urteil nicht einfach obsolet, sodass mit großen finanziellen Unsicherheiten bei den Psychotherapeutinnen zu rechnen ist. Das führt zu unkalkulierbaren Risiken für die psychotherapeutische Versorgung. Dass die Folgen der Gesetzgebung von der Koalition nicht sorgsam und ausreichend geprüft wurden, zeigt auch der in letzter Minute vorgelegte halbherzige Entschließungsantrag, der allenfalls der eigenen Gewissensberuhigung der Koalition dienen kann.
Dieses Gesetz der Bundesregierung ist handwerklich schlecht gemacht, gefährdet die Versorgung aller Bürgerinnen und ist von einem chaotischen Verfahren geprägt, sodass die finanziellen und versorgungspolitischen Auswirkungen des Gesetzes nicht ausreichend geprüft werden können. Wir Grünen haben daher beim Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag eingereicht, um eine Verschiebung der Entscheidung zu erreichen, weil die notwendigen Fristen im parlamentarischen Verfahren nicht gewahrt sind. Mein Fraktionskollege Janosch Dahmen war hierbei der Kopf dahinter. Wir haben darin gefordert, den Abschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes auszusetzen und in vertiefte Beratungen über den Sommer einzutreten, damit Korrekturen vorgenommen und die Angriffe auf die Versorgung abgewendet werden. Unser Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht wurde gestern abgelehnt. Wir respektieren selbstverständlich die Entscheidung aus Karlsruhe. Damit ist die Frage einer einstweiligen Aussetzung juristisch entschieden. Politisch bleibt klar: In dieser Form gefährdet das Gesetz die Gesundheitsversorgung aller Bürgerinnen.
Es sollte allen klar sein, dass die Versorgung von psychisch kranken Menschen gestärkt werden muss – und nicht geschwächt. Wir haben schon anlässlich der Honorarkürzungen in der Psychotherapie den Eilantrag „Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken“ (Drucksache 21/4954) in den Deutschen Bundestag eingebracht. Unter https://dserver.bundestag.de/btd/21/049/2104954.pdf kannst du den Text nachlesen. Wir fordern darin eine Reform der psychotherapeutischen Versorgung, die sich an dem aktuellen Hilfebedarf orientiert: Eine gesonderte Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche, gezielte Versorgungsangebote für Menschen mit schweren und chronischen psychischen Erkrankungen und eine Absicherung der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung. Doch die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat diesen Antrag abgelehnt, sich nicht gegen massive finanzielle Einschnitte wirksam eingesetzt und damit die Bedrohung für die psychotherapeutische Versorgung in Kauf genommen.
Wir werden uns mit unserer parlamentarischen Arbeit weiterhin und beständig dafür einsetzen, dass angemessene finanzielle und strukturelle Rahmenbedingungen in der psychotherapeutischen Versorgung geschaffen werden.

