So etwas steht nicht auf unserer Agenda. Ziel der Koalition ist die Reduzierung der Energiepreise durch Abschaffung der Gasspeicherumlage, Senkung der Netzentgelte und der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe.
Das Gericht hat von „leichtfertigem Verhalten beim Ausfüllen des Formulars“ gesprochen – nicht von Betrug oder gar vorsätzlichem Handeln.
Herr Ziegler besitzt das Vertrauen der Wähler
Sie haben absolut recht! Nur die verfassungsrechtliche Umsetzung ist derzeit nicht möglich.
Wir werden das Thema auch in dieser Wahlperiode weiterbearbeiten und prüfen, ob durch die Errichtung des Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit bereits eine Verbesserung zu beobachten ist oder gesetzliche Nachbesserung angezeigt wären.
Es gibt bislang keinen Beschluss. Außerdem ist die derzeitige Stromnetzentgeltverordnung noch in Kraft, sodass eine neue Systematik frühestens ab 2029 greifen könnte.
