Guten Tag, wie werden Sie bei der Frage der Neuzählung der Stimmen zum BSW abstimmen?
Vielen Dank für Ihre Frage zur möglichen Neuauszählung der Stimmen im Zusammenhang mit der Bundestagswahl und der Partei BSW. Die Wahlprüfung ist gemäß Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes Aufgabe des Deutschen Bundestages. Dieser entscheidet auf Grundlage des Wahlprüfungsgesetzes über die Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl.
Insgesamt wurden 1031 Wahleinsprüche eingereicht. Über 126 davon werden jetzt auf Grundlage der Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses entschieden; die restlichen Verfahren folgen nach Abschluss der Beratungen. Ich werde der vorliegenden Beschlussempfehlung zustimmen, da das Verfahren rechtsstaatlich geordnet ist und keine neuen Tatsachen vorliegen, die eine generelle Neuauszählung rechtfertigen würden.

