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Lutz Brinkmann
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Frage von Klaus H. •

Guten Tag, wie werden Sie bei der Frage der Neuzählung der Stimmen zum BSW abstimmen?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr Klaus H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Frage einer möglichen Neuzählung der Stimmen zum Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Ich werde einer solchen Neuauszählung nicht zustimmen.

 Wahlen sind das Fundament unserer Demokratie. Sie unterliegen in Deutschland strengen gesetzlichen Regeln und werden von unabhängigen Wahlvorständen sowie Wahlleitungen auf allen Ebenen kontrolliert. Das Vertrauen in diese Verfahren ist ein hohes Gut, es darf nicht leichtfertig durch politisch motivierte Zweifel erschüttert werden. Grundsätzlich gilt: Solange keine konkreten, nachprüfbaren Hinweise auf Unregelmäßigkeiten oder Manipulationen vorliegen, gibt es keinen sachlichen Grund, eine Neuzählung durchzuführen. 

Viele der festgestellten Fehler sind punktuell: also einzelne Wahllokale, einzelne Übertragungsfehler oder falsche Zuweisungen. Aber es ist bislang nicht nachgewiesen, dass bundesweit genügend Stimmen betroffen sind, um das Ergebnis global zu kippen.

  Ich halte es für gefährlich, wenn Wahlentscheidungen im Nachhinein aus politischen Erwägungen infrage gestellt werden. Das schwächt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat und öffnet Tür und Tor für Misstrauen und Verschwörungserzählungen. Demokratie bedeutet, Wahlergebnisse zu respektieren, auch dann, wenn sie politisch unbequem sind.

 Eine Neuzählung ohne belastbare Grundlage würde zudem einen falschen Präzedenzfall schaffen. Künftig könnten Parteien immer dann, wenn sie mit einem Ergebnis unzufrieden sind, Nachzählungen fordern, unabhängig von der Faktenlage. Das wäre ein gefährlicher Weg, der die Stabilität und Verlässlichkeit unserer demokratischen Institutionen infrage stellt.

Ich vertraue darauf, dass die zuständigen Wahlprüfungsorgane und Gerichte im Falle tatsächlicher Auffälligkeiten sorgfältig prüfen und rechtmäßig entscheiden. Der Bundestag sollte sich nicht an die Stelle dieser unabhängigen Institutionen setzen. Das Bundesverfassungsgericht hat einer Neuauszählung ebenfalls nicht stattgegeben.

Kurz gesagt: Wir müssen unser Wahlrecht und die Integrität unserer Institutionen schützen, indem wir Entscheidungen auf Grundlage von Fakten treffen, nicht aufgrund politischer Emotionen.

Mit freundlichen Grüßen

Lutz Brinkmann, MdB

                

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