Der Ausschuss hat den Fall geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass keine mandatsrelevanten Wahlfehler vorliegen. Daher wurde eine Neuauszählung nicht für notwendig gehalten. Dieser Einschätzung ist der Bundestag mit großer Mehrheit gefolgt.
Die Überprüfung der Einsprüche zur Bundestagswahl liegt gesetzlich in der Verantwortung des Wahlprüfungsausschusses des Bundestages
Das zuständige Verfassungsgericht hat nun das letzte Wort – und das ist gut so. Ich respektiere diesen Prozess und warte die Entscheidung ab.
Der zuständige Wahlprüfungsausschuss befasst sich derzeit prioritär mit diesem Thema.
Der Einspruch des BSW wird vom Wahlprüfungsausschuss ordnungsgemäß geprüft. Das Verfahren läuft gerade und es gibt bisher keinen Grund zur Beanstandung.
Der Wählerwille muss in einer Demokratie vollumfänglich repräsentiert werden
