Sind Sie für eine (schnelle) Neuauszählung der Stimmen der letzten Bundestagswahl, da die vielen Auszählungsfehler wahrscheinlich zu einer falschen Zusammensetzung des Bundestages geführt haben?
Sehr geehrter Herr S.,
das Wahlprüfungsverfahren ist in Artikel 41 des Grundgesetzes geregelt: Zuständig ist zunächst der Bundestag, danach das Bundesverfassungsgericht. Dieser Weg wird gerade beschritten. Das BSW hat Einspruch eingelegt, der Wahlprüfungsausschuss hat ihn geprüft und zurückgewiesen, der Bundestag hat diese Empfehlung übernommen. Das BSW hat angekündigt, Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen – das finde ich richtig.
Das zuständige Verfassungsgericht hat nun das letzte Wort – und das ist gut so. Ich respektiere diesen Prozess und warte die Entscheidung ab.
Mit freundlichen Grüßen
Lea Reisner

