Frage von Thomas H. • 27.11.2022
1 Frage von Armend R. • 27.11.2022
Antwort 05.12.2022 von Hakan Demir SPD
Eine vorherige Aufenthaltszeit oder Geburt in Deutschland (wie bei Ihrem Fall) erfüllt diese Voraussetzung nicht. Duldungszeiten fallen bisher auch nicht unter den rechtmäßigen Aufenthalt. Sie müssten wieder nach Deutschland ziehen und hier Ihren Lebensmittelpunkt haben.
Frage von Mark H. • 27.11.2022
2 Frage von Mark H. • 27.11.2022
Antwort 21.01.2025 von Lisa Paus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Seit dem 1.11.2024 gilt: Geschlechtseintrag und Vornamen können beim Standesamt geändert werden – ohne teure Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten!
Frage von Volker K. • 27.11.2022
Antwort 24.05.2023 von Ralf Stegner SPD
In der konkreten Situation lag der Fokus jedoch insbesondere darauf, dass schnell gehandelt werden musste. Das hat dazu geführt das in Teilen die "Gießkanne" in Kauf genommen werden musste. Differenzierung kostet Aufwand und Zeit, die in der damaligen Lage knapp war.
Frage von Patrik B. • 27.11.2022
