
Anträge auf ein Verbotsverfahren von Parteien sollten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung gemeinsam gestellt werden. Hierbei darf nicht weniger entschlossen und gemeinschaftlich gehandelt werden als beim NPD-Verbotsverfahren. Aus den genannten Gründen unterstütze ich den von Ihnen angesprochenen Antrag des Kollegen Wanderwitz (MdB) aktuell nicht

Als SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag beobachten wir die Entwicklungen der AfD mit größter Sorge. Das Verbotsverfahren setzt eine enorme Beweislast voraus.

ich freue mich sehr über Bürgeranfragen an meine E-Mailadresse unter esther.dilcher.wk@bundestag.de. Ich lasse mich jedoch nicht von Abgeordnetenwatch bewerten, ob ich Anfragen beantworte.

Im November habe ich den Antrag zum AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht unterzeichnet.

Die AfD lehnt dies ab