Ich gehöre zusammen mit den Abgeordneten Marco Wanderwitz, Dr. Till Steffen, Martina Renner und Stefan Seidler zu den Hauptinitiator*innen eines Antrags auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der „Alternative für Deutschland“ gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes
Anträge auf ein Verbotsverfahren von Parteien sollten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung gemeinsam gestellt werden. Hierbei darf nicht weniger entschlossen und gemeinschaftlich gehandelt werden als beim NPD-Verbotsverfahren. Aus den genannten Gründen unterstütze ich den von Ihnen angesprochenen Antrag des Kollegen Wanderwitz (MdB) aktuell nicht
Als SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag beobachten wir die Entwicklungen der AfD mit größter Sorge. Das Verbotsverfahren setzt eine enorme Beweislast voraus.
ich freue mich sehr über Bürgeranfragen an meine E-Mailadresse unter esther.dilcher.wk@bundestag.de. Ich lasse mich jedoch nicht von Abgeordnetenwatch bewerten, ob ich Anfragen beantworte.
Ein Parteiverbotsverfahren sehe ich zum jetzigen Zeitpunkt kritisch und plädiere daher aktuell weiterhin für die politische Auseinandersetzung.
Aus meiner Sicht muss man v.a. versuchen, die AfD auf dem politischen Weg zu bekämpfen.
