
Anträge auf ein Verbotsverfahren von Parteien sollten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung gemeinsam gestellt werden. Hierbei darf nicht weniger entschlossen und gemeinschaftlich gehandelt werden als beim NPD-Verbotsverfahren. Aus den genannten Gründen unterstütze ich den von Ihnen angesprochenen Antrag des Kollegen Wanderwitz (MdB) aktuell nicht

Als SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag beobachten wir die Entwicklungen der AfD mit größter Sorge. Das Verbotsverfahren setzt eine enorme Beweislast voraus.

ich freue mich sehr über Bürgeranfragen an meine E-Mailadresse unter esther.dilcher.wk@bundestag.de. Ich lasse mich jedoch nicht von Abgeordnetenwatch bewerten, ob ich Anfragen beantworte.

Ein Parteiverbotsverfahren sehe ich zum jetzigen Zeitpunkt kritisch und plädiere daher aktuell weiterhin für die politische Auseinandersetzung.

Aus meiner Sicht muss man v.a. versuchen, die AfD auf dem politischen Weg zu bekämpfen.

Ich teile Ihre Sorgen und beobachte eine sich immer schneller drehende Radikalisierungsspirale bei der AfD.