
Ich unterstütze den Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD.

Und bei nüchterner Betrachtung sind die Erfolgsaussichten eines AfD-Verbotsverfahrens eben nicht so eindeutig, wie manche behaupten.
Dafür spricht vieles, ob wir aber einen Antrag mit hoher Wahrscheinlichkeit gewinnen würden, ist möglich, aber noch offen. Ich will deshalb noch weitere Informationen des Verfassungsschutzes abwarten, die auch ein Baustein dafür sein könnten, dass es im Deutschen Bundestag eine Mehrheit für ein AfD-Verbot gibt.

Wie der Parteitag der AfD am vergangenen Wochenende zeigt, haben sich Wahlprogramm und Rhetorik der Partei nochmals verschärft.

Nach intensiver Abwägung der rechtlichen und politischen Argumente sehe ich derzeit keine ausreichende Grundlage für ein erfolgreiches AfD-Verbotsverfahren.

Die AfD ist Ausdruck tiefer gesellschaftlicher Unzufriedenheit, und ein Verbot würde diese Unzufriedenheit nicht beheben, sondern womöglich nur verstärken