
der Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz befindet sich im parlamentarischen Verfahren, aktuell verhandeln die Ampel-Fraktionen noch über Änderungen und Verbesserungen, die Rechte von inter*Personen haben wir dabei auch im Blick und werden sie berücksichtigen.

Natürlich sind Sie nach Personenstandsänderung weiterhin Elternteil Ihres Kindes.

Die Weitergabe der persönlichen Daten konnte glücklicherweise vor Verabschiedung noch aus dem Gesetz gestrichen werden

Wir greifen die Kritik in den derzeitigen Verhandlungen auf und setzen uns dafür ein, dass keine illegale Weitergabe personenbezogener Daten an unbeteiligte Dritte sowie ein missbräuchlicher Umgang erfolgt

Das Selbstbestimmungsgesetz hat keine Auswirkungen auf laufende Asylverfahren

Generell unterliegt die Geschlechtszugehörigkeit einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört