Bundestag - Fragen & Antworten

Ulle Schauws steht vor einem grauen Hintergrund. Sie trägt ein blaues Jackett, hat kurze weiße Haare und eine Brille. Sie lächelt freundlich.
Antwort 05.07.2024 von Ulle Schauws BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Generell unterliegt die Geschlechtszugehörigkeit einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört

Portrait von Nicole Bauer
Antwort 03.06.2024 von Nicole Bauer FDP

Grundsätzlich unterliegt dem geltenden Recht zufolge die Geschlechtszugehörigkeit einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört.

Portrait von Falko Droßmann
Antwort 26.01.2024 von Falko Droßmann SPD

Derzeit finden im parlamentarischen Raum noch detaillierte Verhandlungen über alle Frage- und Problemstellungen des vorgelegten Gesetzentwurfes statt. Leider kann ich Ihnen noch keine konkreten Details zu diesen Verhandlungen mitteilen.

Lenders
Antwort 23.01.2024 von Jürgen Lenders FDP

Die Regelungen zum Personenstand sind grundsätzlich Angelegenheit des Staates, dem die Person angehört.

Hakan Demir
Antwort 21.04.2024 von Hakan Demir SPD

Nach Artikel 7a Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in der Entwurfsfassung (EGBGB-E) unterliegt die Geschlechtszugehörigkeit einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört. Dies gilt somit für Deutsche wie auch für Staatenlose oder heimatlose Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, sowie für Asylberechtigte oder ausländische Flüchtlinge mit Wohnsitz im Inland.

Portrait von Tessa Ganserer
Antwort 08.07.2024 von Tessa Ganserer BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Ich hoffe, ich konnte damit weiterhelfen.