Bundestag - Fragen & Antworten

Portrait von Nicole Bauer
Antwort von Nicole Bauer
FDP
• 03.06.2024

Grundsätzlich unterliegt dem geltenden Recht zufolge die Geschlechtszugehörigkeit einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört.

Portrait von Falko Droßmann
Antwort von Falko Droßmann
SPD
• 26.01.2024

Derzeit finden im parlamentarischen Raum noch detaillierte Verhandlungen über alle Frage- und Problemstellungen des vorgelegten Gesetzentwurfes statt. Leider kann ich Ihnen noch keine konkreten Details zu diesen Verhandlungen mitteilen.

Portrait von Jan Plobner
Antwort von Jan Plobner
SPD
• 08.07.2024

Das Selbstbestimmungsgesetz hat keine Auswirkungen auf laufende Asylverfahren

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 21.04.2024

Nach Artikel 7a Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in der Entwurfsfassung (EGBGB-E) unterliegt die Geschlechtszugehörigkeit einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört. Dies gilt somit für Deutsche wie auch für Staatenlose oder heimatlose Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, sowie für Asylberechtigte oder ausländische Flüchtlinge mit Wohnsitz im Inland.

Portrait von Tessa Ganserer
Antwort von Tessa Ganserer
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 08.07.2024

Ich hoffe, ich konnte damit weiterhelfen.

Lenders
Antwort von Jürgen Lenders
FDP
• 23.01.2024

Die Regelungen zum Personenstand sind grundsätzlich Angelegenheit des Staates, dem die Person angehört.

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