ich sehe nicht, dass Menschen wegen Ausübung ihrer Religion oder wegen Kritik an der Religionsausübung anderer in Europa und vor allem in Deutschland verfolgt würden.
Eigentlich verbietet der Paragraf 166 zunächst nur Äußerungen, die als Beschimpfung gewertet werden können. Außerdem muss der öffentliche Frieden gestört sein.
Planungen dieser Art sind mir nicht bekannt.
Unser demokratischer Rechtsstaat hält alle notwendigen Mittel bereit, um sich gegen Individual- und Kollektivbeleidigung und auch gegen Volksverhetzung zu wehren. Deshalb wollen wir §166 StGB streichen.
Es braucht international mehr Schutz für Plattformen wie Wikileaks, für Whistleblower*innen und Journalist*innen und nicht weniger.
Eidesstaatliche Versicherungen (§ 294 I ZPO) werden als Beweismittel vom jeweils zuständigen Gericht im Rahmen der Beweisaufnahme gewürdigt.
