Wahlwiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahlbezirken

Die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses schlägt eine Wiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahllokalen bezüglich der Erst- und der Zweitstimme vor. Wahllokale in allen Berliner Wahlkreisen sind von der Wahlwiederholung betroffen.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.

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Dafür gestimmt
374
Dagegen gestimmt
252
Enthalten
31
Nicht beteiligt
79
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
NameFraktion Aufsteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Wiebke PapenbrockWiebke PapenbrockSPD56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I Dafür gestimmt
Maja Wallstein, dunkelblonder Pferdeschwanz, blaue Augen, lachtMaja WallsteinSPD64 - Cottbus - Spree-Neiße Dafür gestimmt
Portrait von Achim PostAchim PostSPD134 - Minden-Lübbecke I Dafür gestimmt
Profilbild von Dr. Herbert WollmannHerbert WollmannSPD66 - Altmark Dafür gestimmt
Portrait von Jessica RosenthalJessica RosenthalSPD96 - Bonn Dafür gestimmt
Portrait von Axel SchäferAxel SchäferSPD140 - Bochum I Dafür gestimmt
Portrait von Stefan SeidlerStefan Seidlerfraktionslos1 - Flensburg – Schleswig Enthalten
Portrait von Uwe WittUwe Wittfraktionslos9 - Ostholstein - Stormarn-Nord Nicht beteiligt
Portrait von Robert FarleRobert Farlefraktionslos74 - Mansfeld Dagegen gestimmt
Porträt Matthias Helferich, MdBMatthias Helferichfraktionslos143 - Dortmund II Dagegen gestimmt
Portrait von Johannes HuberJohannes Huberfraktionslos214 - Freising Dagegen gestimmt
Portrait von Manfred TodtenhausenManfred TodtenhausenFDP102 - Wuppertal I Dafür gestimmt
Portrait von Lars LindemannLars LindemannFDP81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Nicht beteiligt
Portrait von Alexander MüllerAlexander MüllerFDP178 - Rheingau-Taunus - Limburg Dafür gestimmt
Portrait von Nicole BauerNicole BauerFDP228 - Landshut Nicht beteiligtMutterschutz/ Elternzeit
Portrait von Ria SchröderRia SchröderFDP Dafür gestimmt
Portrait von Karlheinz BusenKarlheinz BusenFDP126 - Borken II Dafür gestimmt
Portrait von Marie-Agnes Strack-ZimmermannMarie-Agnes Strack-ZimmermannFDP106 - Düsseldorf I Dafür gestimmt
Portrait von Martin Gassner-HerzMartin Gassner-HerzFDP284 - Offenburg Dafür gestimmt
Portrait von Peter HeidtPeter HeidtFDP177 - Wetterau I Dafür gestimmt
Portrait von Reinhard HoubenReinhard HoubenFDP93 - Köln I Dafür gestimmt
Portrait von Carina KonradCarina KonradFDP200 - Mosel/Rhein-Hunsrück Dafür gestimmt
Portrait von Florian ToncarFlorian ToncarFDP260 - Böblingen Dafür gestimmt
Portrait von Christian LindnerChristian LindnerFDP100 - Rheinisch-Bergischer Kreis Nicht beteiligt
Portrait von Frank Müller-RosentrittFrank Müller-RosentrittFDP162 - Chemnitz Dafür gestimmt

Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes legt fest, dass die Wahlprüfung Sache des Deutschen Bundestags ist. Zur Wahl des 20. Deutschen Bundestags vom 26. September 2021 wurden insgesamt 2.172 Wahleinsprüche eingereicht. Über diese Einsprüche muss der Deutsche Bundestag auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses entscheiden.

Die Beschlussempfehlung dieser namentlichen Abstimmung beinhaltet Entscheidungen zu 1.713 Wahleinsprüchen. Vorschläge zu den übrigen 459 Einsprüchen wird der Wahlprüfungsausschuss in weiteren Beschlussempfehlungen vorstellen.

Die Einsprüche beziehen sich auf mehrere organisatorische Probleme, die am Tag der Bundestagswahl auftraten. Darunter fallen die zeitweise Schließung von Wahllokalen aufgrund fehlender oder falscher Stimmzettel, zu lange Schlangen vor den Wahlräumen und zu lange Wartezeiten für die Wähler:innen, welche dazu führten, dass schließlich nicht alle Wählenden ihre Stimmen abgeben konnten.

Der Wahlprüfungsausschuss schlägt deshalb eine Wahlwiederholung in 431 Berliner der insgesamt 2.256 Wahlbezirken vor. Die Wahlwiederholung betrifft sowohl die Erst- als auch die Zweitstimme. Weitere Forderungen an den Bundestag lauten wie folgt:

  • Teilweise Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen möglicher Unbegründetheit
  • Feststellung einer subjektiven Rechtsverletzung im Einzelfall
  • Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen Unbegründetheit oder Unzulässigkeit.

Kritik an der Beschlussempfehlung wurde in der Unionsfraktion und der AfD-Fraktion laut. Abgeordneten aus beiden Parteien war die Entscheidung nicht weitreichend genug. Die Wahl solle in Berlin umfassender wiederholt werden.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.