Wahlwiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahlbezirken

Die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses schlägt eine Wiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahllokalen bezüglich der Erst- und der Zweitstimme vor. Wahllokale in allen Berliner Wahlkreisen sind von der Wahlwiederholung betroffen.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.

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Dafür gestimmt
374
Dagegen gestimmt
252
Enthalten
31
Nicht beteiligt
79
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Jan Wenzel SchmidtJan Wenzel SchmidtAfD67 - Börde - Jerichower Land Dagegen gestimmt
Portrait von Heike BrehmerHeike BrehmerCDU/CSU68 - Harz Nicht beteiligt
Portrait von Tino SorgeTino SorgeCDU/CSU69 - Magdeburg Dagegen gestimmt
Portrait von Martin KröberMartin KröberSPD69 - Magdeburg Dafür gestimmt
Portrait von Steffi LemkeSteffi LemkeBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN70 - Dessau - Wittenberg Nicht beteiligt
Portrait von Sepp MüllerSepp MüllerCDU/CSU70 - Dessau - Wittenberg Dagegen gestimmt
Portrait von Jan KorteJan KorteDIE LINKE.71 - Anhalt Enthalten
Juli 2021Kay-Uwe ZieglerAfD71 - Anhalt Dagegen gestimmt
Portrait von Karamba DiabyKaramba DiabySPD72 - Halle Dafür gestimmt
Portrait von Petra SittePetra SitteDIE LINKE.72 - Halle Enthalten
Portrait von Martin ReichardtMartin ReichardtAfD73 - Burgenland - Saalekreis Dagegen gestimmt
Portrait von Dieter StierDieter StierCDU/CSU73 - Burgenland - Saalekreis Dagegen gestimmt
Portrait von Ingo BodtkeIngo BodtkeFDP74 - Mansfeld Dafür gestimmt
Portrait von Katrin BuddeKatrin BuddeSPD74 - Mansfeld Dafür gestimmt
Portrait von Robert FarleRobert Farlefraktionslos74 - Mansfeld Dagegen gestimmt
Hanna SteinmüllerHanna SteinmüllerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN75 - Berlin-Mitte Dafür gestimmt
Ottilie KleinOttilie KleinCDU/CSU75 - Berlin-Mitte Dagegen gestimmt
Portrait von Beatrix von StorchBeatrix von StorchAfD75 - Berlin-Mitte Dagegen gestimmt
Portrait von Annika KloseAnnika KloseSPD75 - Berlin-Mitte Dafür gestimmt
Dr. Götz FrömmingGötz FrömmingAfD76 - Berlin-Pankow Dagegen gestimmt
Foto von Stefan Gelbhaar, MdBStefan GelbhaarBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN76 - Berlin-Pankow Enthalten
Portrait von Daniela KluckertDaniela KluckertFDP76 - Berlin-Pankow Dafür gestimmt
Portrait von Monika GrüttersMonika GrüttersCDU/CSU77 - Berlin-Reinickendorf Dagegen gestimmt
Portrait von Helmut KleebankHelmut KleebankSPD78 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord Dafür gestimmt
Portrait von Ruppert StüweRuppert StüweSPD79 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf Enthalten

Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes legt fest, dass die Wahlprüfung Sache des Deutschen Bundestags ist. Zur Wahl des 20. Deutschen Bundestags vom 26. September 2021 wurden insgesamt 2.172 Wahleinsprüche eingereicht. Über diese Einsprüche muss der Deutsche Bundestag auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses entscheiden.

Die Beschlussempfehlung dieser namentlichen Abstimmung beinhaltet Entscheidungen zu 1.713 Wahleinsprüchen. Vorschläge zu den übrigen 459 Einsprüchen wird der Wahlprüfungsausschuss in weiteren Beschlussempfehlungen vorstellen.

Die Einsprüche beziehen sich auf mehrere organisatorische Probleme, die am Tag der Bundestagswahl auftraten. Darunter fallen die zeitweise Schließung von Wahllokalen aufgrund fehlender oder falscher Stimmzettel, zu lange Schlangen vor den Wahlräumen und zu lange Wartezeiten für die Wähler:innen, welche dazu führten, dass schließlich nicht alle Wählenden ihre Stimmen abgeben konnten.

Der Wahlprüfungsausschuss schlägt deshalb eine Wahlwiederholung in 431 Berliner der insgesamt 2.256 Wahlbezirken vor. Die Wahlwiederholung betrifft sowohl die Erst- als auch die Zweitstimme. Weitere Forderungen an den Bundestag lauten wie folgt:

  • Teilweise Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen möglicher Unbegründetheit
  • Feststellung einer subjektiven Rechtsverletzung im Einzelfall
  • Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen Unbegründetheit oder Unzulässigkeit.

Kritik an der Beschlussempfehlung wurde in der Unionsfraktion und der AfD-Fraktion laut. Abgeordneten aus beiden Parteien war die Entscheidung nicht weitreichend genug. Die Wahl solle in Berlin umfassender wiederholt werden.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.