Wahlwiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahlbezirken

Die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses schlägt eine Wiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahllokalen bezüglich der Erst- und der Zweitstimme vor. Wahllokale in allen Berliner Wahlkreisen sind von der Wahlwiederholung betroffen.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.

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Dafür gestimmt
374
Dagegen gestimmt
252
Enthalten
31
Nicht beteiligt
79
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Aufsteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Claudia RaffelhüschenClaudia RaffelhüschenFDP281 - Freiburg Dafür gestimmt
Portrait von Alexander RadwanAlexander RadwanCDU/CSU223 - Bad Tölz – Wolfratshausen – Miesbach Dagegen gestimmt
Portrait von Kerstin RadomskiKerstin RadomskiCDU/CSU114 - Krefeld II - Wesel II Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas RachelThomas RachelCDU/CSU90 - Düren Dagegen gestimmt
Portrait von Stephan ProtschkaStephan ProtschkaAfD230 - Rottal-Inn Dagegen gestimmt
Portrait von Achim PostAchim PostSPD134 - Minden-Lübbecke I Dafür gestimmt
Portrait von Sabine PoschmannSabine PoschmannSPD143 - Dortmund II Dafür gestimmt
Filiz PolatFiliz PolatBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN38 - Osnabrück-Land Dafür gestimmt
Jürgen Pohl AfDJürgen PohlAfD189 - Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis Nicht beteiligt
Portrait von Martin PlumMartin PlumCDU/CSU111 - Viersen Dagegen gestimmt
Portrait von Christoph PloßChristoph PloßCDU/CSU21 - Hamburg-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Jan PlobnerJan PlobnerSPD246 - Roth Dafür gestimmt
Portrait von Stephan PilsingerStephan PilsingerCDU/CSU220 - München-West/Mitte Dagegen gestimmt
Portrait von Paula PiechottaPaula PiechottaBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN153 - Leipzig II Dafür gestimmt
Portrait von Andreas PhilippiAndreas PhilippiSPD53 - Göttingen Dafür gestimmt
Portrait von Christian PetryChristian PetrySPD298 - St. Wendel Nicht beteiligt
Portrait von Tobias Matthias PeterkaTobias Matthias PeterkaAfD237 - Bayreuth Dagegen gestimmt
Victor PerliVictor PerliDIE LINKE.49 - Salzgitter - Wolfenbüttel Enthalten
Portrait von Sören PellmannSören PellmannDIE LINKE.153 - Leipzig II Enthalten
Jens Peick Jens PeickSPD142 - Dortmund I Dafür gestimmt
Portrait von Natalie PawlikNatalie PawlikSPD177 - Wetterau I Dafür gestimmt
Portrait von Lisa PausLisa PausBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Petra PauPetra PauDIE LINKE.85 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf Nicht beteiligt
Portrait von Mathias PapendieckMathias PapendieckSPD63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree Dafür gestimmt
Portrait von Wiebke PapenbrockWiebke PapenbrockSPD56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I Dafür gestimmt

Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes legt fest, dass die Wahlprüfung Sache des Deutschen Bundestags ist. Zur Wahl des 20. Deutschen Bundestags vom 26. September 2021 wurden insgesamt 2.172 Wahleinsprüche eingereicht. Über diese Einsprüche muss der Deutsche Bundestag auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses entscheiden.

Die Beschlussempfehlung dieser namentlichen Abstimmung beinhaltet Entscheidungen zu 1.713 Wahleinsprüchen. Vorschläge zu den übrigen 459 Einsprüchen wird der Wahlprüfungsausschuss in weiteren Beschlussempfehlungen vorstellen.

Die Einsprüche beziehen sich auf mehrere organisatorische Probleme, die am Tag der Bundestagswahl auftraten. Darunter fallen die zeitweise Schließung von Wahllokalen aufgrund fehlender oder falscher Stimmzettel, zu lange Schlangen vor den Wahlräumen und zu lange Wartezeiten für die Wähler:innen, welche dazu führten, dass schließlich nicht alle Wählenden ihre Stimmen abgeben konnten.

Der Wahlprüfungsausschuss schlägt deshalb eine Wahlwiederholung in 431 Berliner der insgesamt 2.256 Wahlbezirken vor. Die Wahlwiederholung betrifft sowohl die Erst- als auch die Zweitstimme. Weitere Forderungen an den Bundestag lauten wie folgt:

  • Teilweise Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen möglicher Unbegründetheit
  • Feststellung einer subjektiven Rechtsverletzung im Einzelfall
  • Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen Unbegründetheit oder Unzulässigkeit.

Kritik an der Beschlussempfehlung wurde in der Unionsfraktion und der AfD-Fraktion laut. Abgeordneten aus beiden Parteien war die Entscheidung nicht weitreichend genug. Die Wahl solle in Berlin umfassender wiederholt werden.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.