Wahlwiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahlbezirken

Die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses schlägt eine Wiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahllokalen bezüglich der Erst- und der Zweitstimme vor. Wahllokale in allen Berliner Wahlkreisen sind von der Wahlwiederholung betroffen.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.

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Dafür gestimmt
374
Dagegen gestimmt
252
Enthalten
31
Nicht beteiligt
79
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Kathrin Henneberger im BundestagKathrin HennebergerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN109 - Mönchengladbach Dafür gestimmt
Dr. Günter Krings MdB, 2021Günter KringsCDU/CSU109 - Mönchengladbach Dagegen gestimmt
Portrait von Gülistan YükselGülistan YükselSPD109 - Mönchengladbach Dafür gestimmt
Portrait von Ansgar HevelingAnsgar HevelingCDU/CSU110 - Krefeld I - Neuss II Dagegen gestimmt
Portrait von Otto FrickeOtto FrickeFDP110 - Krefeld I - Neuss II Dafür gestimmt
Portrait von Kay GottschalkKay GottschalkAfD111 - Viersen Dagegen gestimmt
Portrait von Martin PlumMartin PlumCDU/CSU111 - Viersen Dagegen gestimmt
Foto Udo SchiefnerUdo SchiefnerSPD111 - Viersen Dafür gestimmt
Stefan RouenhoffStefan RouenhoffCDU/CSU112 - Kleve Dagegen gestimmt
Portrait von Bernd ReutherBernd ReutherFDP113 - Wesel I Dafür gestimmt
Portrait von Sabine WeissSabine WeissCDU/CSU113 - Wesel I Nicht beteiligt
Portrait von Kerstin RadomskiKerstin RadomskiCDU/CSU114 - Krefeld II - Wesel II Dagegen gestimmt
Portrait von Jan DierenJan DierenSPD114 - Krefeld II - Wesel II Dafür gestimmt
Ulle Schauws steht vor einem grauen Hintergrund. Sie trägt ein blaues Jackett, hat kurze weiße Haare und eine Brille. Sie lächelt freundlich.Ulle SchauwsBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN114 - Krefeld II - Wesel II Dafür gestimmt
Portrait von Lamya KaddorLamya KaddorBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN115 - Duisburg I Dafür gestimmt
Portrait von Bärbel BasBärbel BasSPD115 - Duisburg I Dafür gestimmt
Felix Banasazak steht im Duisburger Stadtwald. Er hat die Hände zusammengelegt, sein Blick geht geradeaus in die Kamera.Felix BanaszakBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN116 - Duisburg II Dafür gestimmt
Christian Leye, MdB DIE LINKEChristian LeyeDIE LINKE.116 - Duisburg II Enthalten
Profilfoto Mahmut ÖzdemirMahmut ÖzdemirSPD116 - Duisburg II Dafür gestimmt
Portrait von Dirk VöpelDirk VöpelSPD117 - Oberhausen - Wesel III Dafür gestimmt
Portrait von Sebastian FiedlerSebastian FiedlerSPD118 - Mülheim - Essen I Dafür gestimmt
Portrait von Astrid Timmermann-FechterAstrid Timmermann-FechterCDU/CSU118 - Mülheim - Essen I Dagegen gestimmt
Foto Dirk HeidenblutDirk HeidenblutSPD119 - Essen II Dafür gestimmt
Stefan Keuter, MdBStefan KeuterAfD120 - Essen III Nicht beteiligt
Bild Matthias Hauer MdBMatthias HauerCDU/CSU120 - Essen III Dagegen gestimmt

Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes legt fest, dass die Wahlprüfung Sache des Deutschen Bundestags ist. Zur Wahl des 20. Deutschen Bundestags vom 26. September 2021 wurden insgesamt 2.172 Wahleinsprüche eingereicht. Über diese Einsprüche muss der Deutsche Bundestag auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses entscheiden.

Die Beschlussempfehlung dieser namentlichen Abstimmung beinhaltet Entscheidungen zu 1.713 Wahleinsprüchen. Vorschläge zu den übrigen 459 Einsprüchen wird der Wahlprüfungsausschuss in weiteren Beschlussempfehlungen vorstellen.

Die Einsprüche beziehen sich auf mehrere organisatorische Probleme, die am Tag der Bundestagswahl auftraten. Darunter fallen die zeitweise Schließung von Wahllokalen aufgrund fehlender oder falscher Stimmzettel, zu lange Schlangen vor den Wahlräumen und zu lange Wartezeiten für die Wähler:innen, welche dazu führten, dass schließlich nicht alle Wählenden ihre Stimmen abgeben konnten.

Der Wahlprüfungsausschuss schlägt deshalb eine Wahlwiederholung in 431 Berliner der insgesamt 2.256 Wahlbezirken vor. Die Wahlwiederholung betrifft sowohl die Erst- als auch die Zweitstimme. Weitere Forderungen an den Bundestag lauten wie folgt:

  • Teilweise Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen möglicher Unbegründetheit
  • Feststellung einer subjektiven Rechtsverletzung im Einzelfall
  • Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen Unbegründetheit oder Unzulässigkeit.

Kritik an der Beschlussempfehlung wurde in der Unionsfraktion und der AfD-Fraktion laut. Abgeordneten aus beiden Parteien war die Entscheidung nicht weitreichend genug. Die Wahl solle in Berlin umfassender wiederholt werden.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.