Wahlwiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahlbezirken

Die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses schlägt eine Wiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahllokalen bezüglich der Erst- und der Zweitstimme vor. Wahllokale in allen Berliner Wahlkreisen sind von der Wahlwiederholung betroffen.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.

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Dafür gestimmt
374
Dagegen gestimmt
252
Enthalten
31
Nicht beteiligt
79
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Harald WeyelHarald WeyelAfD100 - Rheinisch-Bergischer Kreis Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas EhrhornThomas EhrhornAfD44 - Celle - Uelzen Dagegen gestimmt
Portrait von Hannes GnauckHannes GnauckAfD57 - Uckermark - Barnim I Dagegen gestimmt
Portrait von Paula PiechottaPaula PiechottaBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN153 - Leipzig II Dafür gestimmt
Portrait von Jamila Anna SchäferJamila Anna SchäferBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN219 - München-Süd Dafür gestimmt
Profilfoto von Nyke SlawikNyke SlawikBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN101 - Leverkusen - Köln IV Dafür gestimmt
Portrait von Awet TesfaiesusAwet TesfaiesusBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN169 - Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg Dafür gestimmt
Portrait von Saskia WeishauptSaskia WeishauptBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dafür gestimmt
Tobias B. Bacherle 2020Tobias B. BacherleBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN260 - Böblingen Dafür gestimmt
Portrait von Swantje MichaelsenSwantje MichaelsenBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN41 - Stadt Hannover I Dafür gestimmt
Portrait von Franziska BrantnerFranziska BrantnerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN274 - Heidelberg Dafür gestimmt
Portrait von Ophelia NickOphelia NickBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN105 - Mettmann II Dafür gestimmt
Portrait von Deborah DüringDeborah DüringBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN182 - Frankfurt am Main I Dafür gestimmt
Portrait von Kai GehringKai GehringBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN120 - Essen III Dafür gestimmt
Portrait von Britta HaßelmannBritta HaßelmannBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN132 - Bielefeld - Gütersloh II Dafür gestimmt
Portrait von Lamya KaddorLamya KaddorBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN115 - Duisburg I Dafür gestimmt
Portrait von Laura KraftLaura KraftBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN148 - Siegen-Wittgenstein Dafür gestimmt
Portrait von Anja LiebertAnja LiebertBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN102 - Wuppertal I Dafür gestimmt
Filiz PolatFiliz PolatBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN38 - Osnabrück-Land Dafür gestimmt
Porträt SchäferSebastian SchäferBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN261 - Esslingen Dafür gestimmt
blonde mittellange Haare, rotes SakkoAnne-Monika SpallekBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN127 - Coesfeld - Steinfurt II Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen TrittinJürgen TrittinBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN53 - Göttingen Nicht beteiligt
Stefan WenzelStefan WenzelBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN29 - Cuxhaven - Stade II Nicht beteiligt
Portrait von Lisa BadumLisa BadumBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN236 - Bamberg Dafür gestimmt
Irene MihalicIrene MihalicBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN123 - Gelsenkirchen Dafür gestimmt

Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes legt fest, dass die Wahlprüfung Sache des Deutschen Bundestags ist. Zur Wahl des 20. Deutschen Bundestags vom 26. September 2021 wurden insgesamt 2.172 Wahleinsprüche eingereicht. Über diese Einsprüche muss der Deutsche Bundestag auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses entscheiden.

Die Beschlussempfehlung dieser namentlichen Abstimmung beinhaltet Entscheidungen zu 1.713 Wahleinsprüchen. Vorschläge zu den übrigen 459 Einsprüchen wird der Wahlprüfungsausschuss in weiteren Beschlussempfehlungen vorstellen.

Die Einsprüche beziehen sich auf mehrere organisatorische Probleme, die am Tag der Bundestagswahl auftraten. Darunter fallen die zeitweise Schließung von Wahllokalen aufgrund fehlender oder falscher Stimmzettel, zu lange Schlangen vor den Wahlräumen und zu lange Wartezeiten für die Wähler:innen, welche dazu führten, dass schließlich nicht alle Wählenden ihre Stimmen abgeben konnten.

Der Wahlprüfungsausschuss schlägt deshalb eine Wahlwiederholung in 431 Berliner der insgesamt 2.256 Wahlbezirken vor. Die Wahlwiederholung betrifft sowohl die Erst- als auch die Zweitstimme. Weitere Forderungen an den Bundestag lauten wie folgt:

  • Teilweise Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen möglicher Unbegründetheit
  • Feststellung einer subjektiven Rechtsverletzung im Einzelfall
  • Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen Unbegründetheit oder Unzulässigkeit.

Kritik an der Beschlussempfehlung wurde in der Unionsfraktion und der AfD-Fraktion laut. Abgeordneten aus beiden Parteien war die Entscheidung nicht weitreichend genug. Die Wahl solle in Berlin umfassender wiederholt werden.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.