Wahlwiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahlbezirken

Die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses schlägt eine Wiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahllokalen bezüglich der Erst- und der Zweitstimme vor. Wahllokale in allen Berliner Wahlkreisen sind von der Wahlwiederholung betroffen.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.

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Dafür gestimmt
374
Dagegen gestimmt
252
Enthalten
31
Nicht beteiligt
79
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Aufsteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Beate Müller-GemmekeBeate Müller-GemmekeBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN289 - Reutlingen Dafür gestimmt
Portrait von Michael DonthMichael DonthCDU/CSU289 - Reutlingen Dagegen gestimmt
Portrait von Pascal KoberPascal KoberFDP289 - Reutlingen Dafür gestimmt
Portrait von Rita Schwarzelühr-SutterRita Schwarzelühr-SutterSPD288 - Waldshut Dafür gestimmt
Portrait von Felix SchreinerFelix SchreinerCDU/CSU288 - Waldshut Dagegen gestimmt
Portrait von Lina SeitzlLina SeitzlSPD287 - Konstanz Dafür gestimmt
Dr. Ann-Veruschka Jurisch in der KuppelAnn-Veruschka JurischFDP287 - Konstanz Dafür gestimmt
Portrait von Andreas JungAndreas JungCDU/CSU287 - Konstanz Dagegen gestimmt
Roter Hintergrund, schwarz-weiß Portrait von Derya Türk-NachbaurDerya Türk-NachbaurSPD286 - Schwarzwald-Baar Dafür gestimmt
Portrait von Thorsten FreiThorsten FreiCDU/CSU286 - Schwarzwald-Baar Dagegen gestimmt
Portrait von Maria-Lena WeissMaria-Lena WeissCDU/CSU285 - Rottweil - Tuttlingen Dagegen gestimmt
Portrait von Martin Gassner-HerzMartin Gassner-HerzFDP284 - Offenburg Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang SchäubleWolfgang SchäubleCDU/CSU284 - Offenburg Dagegen gestimmt
Yannick Bury ProfilbildYannick BuryCDU/CSU283 - Emmendingen - Lahr Dagegen gestimmt
Portrait von Johannes FechnerJohannes FechnerSPD283 - Emmendingen - Lahr Dafür gestimmt
Portrait von Thomas SeitzThomas SeitzAfD283 - Emmendingen - Lahr Dagegen gestimmt
Takis Mehmet Ali (282)Takis Mehmet AliSPD282 - Lörrach - Müllheim Dafür gestimmt
Portrait von Diana StöckerDiana StöckerCDU/CSU282 - Lörrach - Müllheim Dagegen gestimmt
Portrait von Christoph HoffmannChristoph HoffmannFDP282 - Lörrach - Müllheim Dafür gestimmt
Portrait von Claudia RaffelhüschenClaudia RaffelhüschenFDP281 - Freiburg Dafür gestimmt
Das Foto zeigt die Bundestagsabgeordnete der Grünen Chantal Kopf.Chantal KopfBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN281 - Freiburg Dafür gestimmt
Portrait von Klaus MackKlaus MackCDU/CSU280 - Calw Dagegen gestimmt
Portrait von Saskia EskenSaskia EskenSPD280 - Calw Dafür gestimmt
Portrait von Katja MastKatja MastSPD279 - Pforzheim Dafür gestimmt
Portrait von Rainer SemetRainer SemetFDP279 - Pforzheim Dafür gestimmt

Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes legt fest, dass die Wahlprüfung Sache des Deutschen Bundestags ist. Zur Wahl des 20. Deutschen Bundestags vom 26. September 2021 wurden insgesamt 2.172 Wahleinsprüche eingereicht. Über diese Einsprüche muss der Deutsche Bundestag auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses entscheiden.

Die Beschlussempfehlung dieser namentlichen Abstimmung beinhaltet Entscheidungen zu 1.713 Wahleinsprüchen. Vorschläge zu den übrigen 459 Einsprüchen wird der Wahlprüfungsausschuss in weiteren Beschlussempfehlungen vorstellen.

Die Einsprüche beziehen sich auf mehrere organisatorische Probleme, die am Tag der Bundestagswahl auftraten. Darunter fallen die zeitweise Schließung von Wahllokalen aufgrund fehlender oder falscher Stimmzettel, zu lange Schlangen vor den Wahlräumen und zu lange Wartezeiten für die Wähler:innen, welche dazu führten, dass schließlich nicht alle Wählenden ihre Stimmen abgeben konnten.

Der Wahlprüfungsausschuss schlägt deshalb eine Wahlwiederholung in 431 Berliner der insgesamt 2.256 Wahlbezirken vor. Die Wahlwiederholung betrifft sowohl die Erst- als auch die Zweitstimme. Weitere Forderungen an den Bundestag lauten wie folgt:

  • Teilweise Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen möglicher Unbegründetheit
  • Feststellung einer subjektiven Rechtsverletzung im Einzelfall
  • Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen Unbegründetheit oder Unzulässigkeit.

Kritik an der Beschlussempfehlung wurde in der Unionsfraktion und der AfD-Fraktion laut. Abgeordneten aus beiden Parteien war die Entscheidung nicht weitreichend genug. Die Wahl solle in Berlin umfassender wiederholt werden.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.