Name | Fraktion Absteigend sortieren | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Corinna Miazga | AfD | 231 - Straubing | Nicht beteiligt | |
Jürgen Pohl | AfD | 189 - Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis | Dagegen gestimmt | |
Carolin Bachmann | AfD | 161 - Mittelsachsen | Dagegen gestimmt | |
Jan Wenzel Schmidt | AfD | 67 - Börde - Jerichower Land | Dagegen gestimmt | |
Gereon Bollmann | AfD | 4 - Rendsburg-Eckernförde | Dagegen gestimmt | |
Beatrix von Storch | AfD | 75 - Berlin-Mitte | Dagegen gestimmt | |
Thomas Dietz | AfD | 164 - Erzgebirgskreis I | Dagegen gestimmt | |
Alexander Gauland | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Nicole Höchst | AfD | 201 - Kreuznach | Nicht beteiligt | |
Stefan Keuter | AfD | 120 - Essen III | Dagegen gestimmt | |
Mike Moncsek | AfD | 163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II | Dagegen gestimmt | |
Stephan Protschka | AfD | 230 - Rottal-Inn | Nicht beteiligt | |
Christina Baum | AfD | 276 - Odenwald - Tauber | Dagegen gestimmt | |
Jörg Schneider | AfD | 123 - Gelsenkirchen | Dagegen gestimmt | |
Dirk Brandes | AfD | 47 - Hannover-Land II | Dagegen gestimmt | |
Alice Weidel | AfD | 293 - Bodensee | Dagegen gestimmt | |
Thomas Ehrhorn | AfD | 44 - Celle - Uelzen | Dagegen gestimmt | |
Albrecht Glaser | AfD | 170 - Schwalm-Eder | Dagegen gestimmt | |
Leif-Erik Holm | AfD | 15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I | Dagegen gestimmt | |
Norbert Kleinwächter | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Matthias Moosdorf | AfD | 165 - Zwickau | Nicht beteiligt | |
Martin Reichardt | AfD | 73 - Burgenland - Saalekreis | Dagegen gestimmt | |
Bernd Baumann | AfD | 19 - Hamburg-Altona | Dagegen gestimmt | |
Uwe Schulz | AfD | 173 - Gießen | Dagegen gestimmt | |
Stephan Brandner | AfD | 194 - Gera – Greiz – Altenburger Land | Dagegen gestimmt |
Artikel 115 des Grundgesetzes schreibt für den Bundeshaushalt vor, dass „Einnahmen und Ausgaben [...] grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen“ sind. Diese Vorgabe sei auch dann noch erfüllt, wenn höchstens 0,35 % des Bruttoinlandsproduktes jährlich als Schulden aufgenommen werden. Ausnahmen sind „bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung“ möglich.
Nach diesem Grundsatz hätte der Zweite Nachtragshaushalt 2021 nicht beschlossen werden können. Deshalb stimmte der Bundestag zunächst über diesen Antrag ab, der eine Ausnahme von der sogenannten „Schuldenbremse“ vorsieht.
In ihrem Antrag stellen die Regierungsfraktionen vor diesem Hintergrund fest, dass durch die Corona-Pandemie eine solche Notsituation weiterhin bestünde. Diese beeinflusse die staatliche Finanzlage sowohl auf der Seite der Einnahmen als auch der Ausgaben erheblich. Durch die sich kürzlich verschärfende pandemische Situation seien finanzwirksame Maßnahmen weiterhin notwendig. Mit Investitionen beispielsweise in den Klimaschutz könne man die deutsche Volkswirtschaft darüber hinaus auf einen langfristig nachhaltigen Wachstumspfad führen.
Weitere Details zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021 und den Diskussionen um dessen Beschluss, insbesondere Kritikpunkte aus der Opposition, können dem Text zu der dazugehörigen Abstimmung entnommen werden: Zweiter Nachtrag zum Bundeshaushalt 2021.
Aus den Reihen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten 385 Abgeordnete für den Gesetzentwurf. 290 Abgeordnete der CDU/CSU, AfD und Linken stimmten dagegen. Es gab keine Enthaltungen. 61 Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt. Damit wurde der Gesetzentwurf angenommen.