Name Aufsteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Diana Stöcker | CDU/CSU | 282 - Lörrach - Müllheim | Dagegen gestimmt | |
Klaus Stöber | AfD | 190 - Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis | Dagegen gestimmt | |
Dieter Stier | CDU/CSU | 73 - Burgenland - Saalekreis | Dagegen gestimmt | |
Nadja Sthamer | SPD | 153 - Leipzig II | Dafür gestimmt | |
Hanna Steinmüller | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 75 - Berlin-Mitte | Dafür gestimmt | |
Johannes Steiniger | CDU/CSU | 208 - Neustadt - Speyer | Dagegen gestimmt | |
Mathias Stein | SPD | 5 - Kiel | Dafür gestimmt | |
Ralf Stegner | SPD | 7 - Pinneberg | Dafür gestimmt | |
Albert Stegemann | CDU/CSU | 31 - Mittelems | Dagegen gestimmt | |
Wolfgang Stefinger | CDU/CSU | 218 - München-Ost | Dagegen gestimmt | |
Till Steffen | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 20 - Hamburg-Eimsbüttel | Dafür gestimmt | |
Bettina Stark-Watzinger | FDP | 181 - Main-Taunus | Dafür gestimmt | |
Martina Stamm-Fibich | SPD | 242 - Erlangen | Dafür gestimmt | |
Nina Stahr | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 79 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf | Dafür gestimmt | |
Katrin Staffler | CDU/CSU | 215 - Fürstenfeldbruck | Nicht beteiligt | |
Svenja Stadler | SPD | 36 - Harburg | Nicht beteiligt | |
René Springer | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Merle Spellerberg | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 160 - Dresden II - Bautzen II | Dafür gestimmt | |
Dirk Spaniel | AfD | 258 - Stuttgart I | Dagegen gestimmt | |
Anne-Monika Spallek | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 127 - Coesfeld - Steinfurt II | Dafür gestimmt | |
Jens Spahn | CDU/CSU | 124 - Steinfurt I - Borken I | Dagegen gestimmt | |
Tino Sorge | CDU/CSU | 69 - Magdeburg | Dagegen gestimmt | |
Nyke Slawik | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 101 - Leverkusen - Köln IV | Dafür gestimmt | |
Judith Skudelny | FDP | 258 - Stuttgart I | Dafür gestimmt | |
Petra Sitte | DIE LINKE. | 72 - Halle | Dagegen gestimmt |
Artikel 115 des Grundgesetzes schreibt für den Bundeshaushalt vor, dass „Einnahmen und Ausgaben [...] grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen“ sind. Diese Vorgabe sei auch dann noch erfüllt, wenn höchstens 0,35 % des Bruttoinlandsproduktes jährlich als Schulden aufgenommen werden. Ausnahmen sind „bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung“ möglich.
Nach diesem Grundsatz hätte der Zweite Nachtragshaushalt 2021 nicht beschlossen werden können. Deshalb stimmte der Bundestag zunächst über diesen Antrag ab, der eine Ausnahme von der sogenannten „Schuldenbremse“ vorsieht.
In ihrem Antrag stellen die Regierungsfraktionen vor diesem Hintergrund fest, dass durch die Corona-Pandemie eine solche Notsituation weiterhin bestünde. Diese beeinflusse die staatliche Finanzlage sowohl auf der Seite der Einnahmen als auch der Ausgaben erheblich. Durch die sich kürzlich verschärfende pandemische Situation seien finanzwirksame Maßnahmen weiterhin notwendig. Mit Investitionen beispielsweise in den Klimaschutz könne man die deutsche Volkswirtschaft darüber hinaus auf einen langfristig nachhaltigen Wachstumspfad führen.
Weitere Details zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021 und den Diskussionen um dessen Beschluss, insbesondere Kritikpunkte aus der Opposition, können dem Text zu der dazugehörigen Abstimmung entnommen werden: Zweiter Nachtrag zum Bundeshaushalt 2021.
Aus den Reihen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten 385 Abgeordnete für den Gesetzentwurf. 290 Abgeordnete der CDU/CSU, AfD und Linken stimmten dagegen. Es gab keine Enthaltungen. 61 Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt. Damit wurde der Gesetzentwurf angenommen.