Änderung des Infektionsschutzgesetzes (Triage-Entscheidungen)

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes legt Regeln zu zukünftigen Triage-Entscheidungen auf Intensivstationen fest. Abgestimmt wurde über eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses, die empfahl den Entwurf anzunehmen.

Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.

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Dafür gestimmt
366
Dagegen gestimmt
284
Enthalten
5
Nicht beteiligt
81
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Swantje MichaelsenSwantje MichaelsenBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dafür gestimmt
Portrait von Kathrin MichelKathrin MichelSPD156 - Bautzen I Dafür gestimmt
Portrait von Mathias MiddelbergMathias MiddelbergCDU/CSU Dagegen gestimmt
Portrait von Matthias MierschMatthias MierschSPD Dafür gestimmt
Portrait von Matthias MievesMatthias MievesSPD209 - Kaiserslautern Dafür gestimmt
Irene MihalicIrene MihalicBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN123 - Gelsenkirchen Dafür gestimmt
Portrait von Boris MijatovićBoris MijatovićBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN168 - Kassel Dafür gestimmt
Portrait von Susanne MittagSusanne MittagSPD Dafür gestimmt
Portrait von Amira Mohamed AliAmira Mohamed AliDIE LINKE. Dagegen gestimmt
Portrait von Cornelia MöhringCornelia MöhringDIE LINKE. Dagegen gestimmt
Portrait von Claudia MollClaudia MollSPD88 - Aachen II Nicht beteiligt
Portrait von Siemtje MöllerSiemtje MöllerSPD Nicht beteiligt
Mike Moncsek Mike MoncsekAfD163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II Nicht beteiligt
Portrait von Dietrich MonstadtDietrich MonstadtCDU/CSU Dagegen gestimmt
Matthias MoosdorfMatthias MoosdorfAfD165 - Zwickau Nicht beteiligt
Portrait von Max MordhorstMax MordhorstFDP Dafür gestimmt
Portrait von Maximilian MörseburgMaximilian MörseburgCDU/CSU259 - Stuttgart II Dagegen gestimmt
Portrait von Axel MüllerAxel MüllerCDU/CSU294 - Ravensburg Dagegen gestimmt
Portrait von Florian MüllerFlorian MüllerCDU/CSU149 - Olpe - Märkischer Kreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Claudia MüllerClaudia MüllerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Nicht beteiligt
Portrait von Sepp MüllerSepp MüllerCDU/CSU70 - Dessau - Wittenberg Dagegen gestimmt
Sascha MüllerSascha MüllerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN245 - Nürnberg-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Carsten MüllerCarsten MüllerCDU/CSU Dagegen gestimmt
Portrait von Alexander MüllerAlexander MüllerFDP178 - Rheingau-Taunus - Limburg Dafür gestimmt
Portrait von Bettina MüllerBettina MüllerSPD175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten Nicht beteiligt

Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutzpflicht aus Art. 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes nachgekommen werden. Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand dürfe aufgrund seiner Herkunft, seines Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Triage-Entscheidungen werden getroffen, wenn die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patient:innen gleichzeitig zu behandeln. In einem solchen Fall muss die Behandlungsreihenfolge priorisiert werden. Der Gesetzentwurf passt das Infektionsschutzgesetz so an, dass aussschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden darf.

Der Gesundheitsausschuss gab dazu eine Beschlussempfehlung ab, welche drei Änderungsanträge beinhaltet. Darin wird definiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus zu knapp sind und Triage-Entscheidungen getroffen werden müssen. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde eine Zuteilungsentscheidung vorzulegen. Außerdem wird eine weitere Debatte über mögliche Neuregelungen geplant.

Aus der Oppositionsfraktion der CDU/CSU wurde die Kritik an den langen Vorbereitungen für die Anpassung des Gesetzes laut. Die AfD gab zu bedenken, dass die neue Regelung Menschenleben kosten könne und stimmte deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Linkspartei sprach sich für einen längeren Entscheidungsfindungsprozess zu einem Gesetz von dieser Wichtigkeit aus. Linke-Abgeordnete stimmten wegen den kleinen Mängeln im Entwurf gegen die Beschlussempfehlung.

Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.