Name | Fraktion Absteigend sortieren | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Michael Frieser | CDU/CSU | 245 - Nürnberg-Süd | Dagegen gestimmt | |
Jan-Marco Luczak | CDU/CSU | 81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg | Nicht beteiligt | |
Markus Grübel | CDU/CSU | 261 - Esslingen | Dagegen gestimmt | |
Friedrich Merz | CDU/CSU | 147 - Hochsauerlandkreis | Dagegen gestimmt | |
Florian Hahn | CDU/CSU | 221 - München-Land | Nicht beteiligt | |
Carsten Müller | CDU/CSU | 50 - Braunschweig | Dagegen gestimmt | |
Marc Henrichmann | CDU/CSU | 127 - Coesfeld - Steinfurt II | Dagegen gestimmt | |
Henning Otte | CDU/CSU | 44 - Celle - Uelzen | Dagegen gestimmt | |
Erich Irlstorfer | CDU/CSU | 214 - Freising | Dafür gestimmt | |
Peter Ramsauer | CDU/CSU | 225 - Traunstein | Nicht beteiligt | |
Silvia Breher | CDU/CSU | 32 - Cloppenburg - Vechta | Dagegen gestimmt | |
Gitta Connemann | CDU/CSU | 25 - Unterems | Dagegen gestimmt | |
Martina Englhardt-Kopf | CDU/CSU | 234 - Schwandorf | Dagegen gestimmt | |
Katrin Staffler | CDU/CSU | 215 - Fürstenfeldbruck | Dagegen gestimmt | |
Stephan Stracke | CDU/CSU | 257 - Ostallgäu | Dagegen gestimmt | |
Markus Uhl | CDU/CSU | 299 - Homburg | Dagegen gestimmt | |
Anja Weisgerber | CDU/CSU | 250 - Schweinfurt | Dagegen gestimmt | |
Knut Abraham | CDU/CSU | 65 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II | Dagegen gestimmt | |
Tobias Winkler | CDU/CSU | 243 - Fürth | Dagegen gestimmt | |
André Berghegger | CDU/CSU | 38 - Osnabrück-Land | Dagegen gestimmt | |
Georg Kippels | CDU/CSU | 91 - Rhein-Erft-Kreis I | Dagegen gestimmt | |
Albert Rupprecht | CDU/CSU | 235 - Weiden | Dagegen gestimmt | |
Carsten Körber | CDU/CSU | 165 - Zwickau | Dagegen gestimmt | |
Felix Schreiner | CDU/CSU | 288 - Waldshut | Dagegen gestimmt | |
Paul Lehrieder | CDU/CSU | 251 - Würzburg | Dagegen gestimmt |
Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutzpflicht aus Art. 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes nachgekommen werden. Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand dürfe aufgrund seiner Herkunft, seines Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Triage-Entscheidungen werden getroffen, wenn die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patient:innen gleichzeitig zu behandeln. In einem solchen Fall muss die Behandlungsreihenfolge priorisiert werden. Der Gesetzentwurf passt das Infektionsschutzgesetz so an, dass aussschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden darf.
Der Gesundheitsausschuss gab dazu eine Beschlussempfehlung ab, welche drei Änderungsanträge beinhaltet. Darin wird definiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus zu knapp sind und Triage-Entscheidungen getroffen werden müssen. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde eine Zuteilungsentscheidung vorzulegen. Außerdem wird eine weitere Debatte über mögliche Neuregelungen geplant.
Aus der Oppositionsfraktion der CDU/CSU wurde die Kritik an den langen Vorbereitungen für die Anpassung des Gesetzes laut. Die AfD gab zu bedenken, dass die neue Regelung Menschenleben kosten könne und stimmte deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Linkspartei sprach sich für einen längeren Entscheidungsfindungsprozess zu einem Gesetz von dieser Wichtigkeit aus. Linke-Abgeordnete stimmten wegen den kleinen Mängeln im Entwurf gegen die Beschlussempfehlung.
Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.