Name | Fraktion Absteigend sortieren | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Karl Lauterbach | SPD | 101 - Leverkusen - Köln IV | Dafür gestimmt | |
Andreas Schwarz | SPD | 236 - Bamberg | Dafür gestimmt | |
Falko Droßmann | SPD | 18 - Hamburg-Mitte | Dafür gestimmt | |
Tanja Machalet | SPD | 204 - Montabaur | Dafür gestimmt | |
Ruppert Stüwe | SPD | 79 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf | Dafür gestimmt | |
Sebastian Fiedler | SPD | 118 - Mülheim - Essen I | Dafür gestimmt | |
Franziska Mascheck | SPD | 154 - Leipzig-Land | Dafür gestimmt | |
Mahmut Özdemir | SPD | 116 - Duisburg II | Dafür gestimmt | |
Marja-Liisa Völlers | SPD | 40 - Nienburg II - Schaumburg | Dafür gestimmt | |
Uli Grötsch | SPD | 235 - Weiden | Dafür gestimmt | |
Claudia Moll | SPD | 88 - Aachen II | Nicht beteiligt | |
Jan Plobner | SPD | 246 - Roth | Dafür gestimmt | |
Bernd Westphal | SPD | 48 - Hildesheim | Dafür gestimmt | |
Gabriela Heinrich | SPD | 244 - Nürnberg-Nord | Nicht beteiligt | |
Brian Nickholz | SPD | 122 - Recklinghausen II | Dafür gestimmt | |
Sebastian Roloff | SPD | 219 - München-Süd | Dafür gestimmt | |
Sanae Abdi | SPD | 93 - Köln I | Nicht beteiligt | |
Frank Junge | SPD | 13 - Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I | Dafür gestimmt | |
Johann Saathoff | SPD | 24 - Aurich - Emden | Dafür gestimmt | |
Daniel Baldy | SPD | 205 - Mainz | Dafür gestimmt | |
Franziska Kersten | SPD | 67 - Börde - Jerichower Land | Dafür gestimmt | |
Peggy Schierenbeck | SPD | 33 - Diepholz - Nienburg I | Dafür gestimmt | |
Jakob Blankenburg | SPD | 37 - Lüchow-Dannenberg - Lüneburg | Dafür gestimmt | |
Simona Koß | SPD | 59 - Märkisch-Oderland - Barnim II | Dafür gestimmt | |
Olaf Scholz | SPD | 61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II | Dafür gestimmt |
Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutzpflicht aus Art. 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes nachgekommen werden. Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand dürfe aufgrund seiner Herkunft, seines Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Triage-Entscheidungen werden getroffen, wenn die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patient:innen gleichzeitig zu behandeln. In einem solchen Fall muss die Behandlungsreihenfolge priorisiert werden. Der Gesetzentwurf passt das Infektionsschutzgesetz so an, dass aussschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden darf.
Der Gesundheitsausschuss gab dazu eine Beschlussempfehlung ab, welche drei Änderungsanträge beinhaltet. Darin wird definiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus zu knapp sind und Triage-Entscheidungen getroffen werden müssen. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde eine Zuteilungsentscheidung vorzulegen. Außerdem wird eine weitere Debatte über mögliche Neuregelungen geplant.
Aus der Oppositionsfraktion der CDU/CSU wurde die Kritik an den langen Vorbereitungen für die Anpassung des Gesetzes laut. Die AfD gab zu bedenken, dass die neue Regelung Menschenleben kosten könne und stimmte deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Linkspartei sprach sich für einen längeren Entscheidungsfindungsprozess zu einem Gesetz von dieser Wichtigkeit aus. Linke-Abgeordnete stimmten wegen den kleinen Mängeln im Entwurf gegen die Beschlussempfehlung.
Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.