Name | Fraktion Absteigend sortieren | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Tino Sorge | CDU/CSU | 69 - Magdeburg | Dagegen gestimmt | |
Ingo Gädechens | CDU/CSU | 9 - Ostholstein - Stormarn-Nord | Dagegen gestimmt | |
Daniela Ludwig | CDU/CSU | 222 - Rosenheim | Dagegen gestimmt | |
Diana Stöcker | CDU/CSU | 282 - Lörrach - Müllheim | Dagegen gestimmt | |
Manfred Grund | CDU/CSU | 189 - Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis | Dagegen gestimmt | |
Jan Metzler | CDU/CSU | 206 - Worms | Dagegen gestimmt | |
Antje Tillmann | CDU/CSU | 193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II | Dagegen gestimmt | |
Jürgen Hardt | CDU/CSU | 103 - Solingen - Remscheid - Wuppertal II | Dagegen gestimmt | |
Stefan Müller | CDU/CSU | 242 - Erlangen | Dagegen gestimmt | |
Marco Wanderwitz | CDU/CSU | 163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II | Nicht beteiligt | |
Ansgar Heveling | CDU/CSU | 110 - Krefeld I - Neuss II | Dagegen gestimmt | |
Stephan Pilsinger | CDU/CSU | 220 - München-West/Mitte | Dagegen gestimmt | |
Klaus-Peter Willsch | CDU/CSU | 178 - Rheingau-Taunus - Limburg | Dagegen gestimmt | |
Anne Janssen | CDU/CSU | 26 - Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund | Dagegen gestimmt | |
Henning Rehbaum | CDU/CSU | 130 - Warendorf | Dagegen gestimmt | |
Georg Kippels | CDU/CSU | 91 - Rhein-Erft-Kreis I | Dagegen gestimmt | |
Albert Rupprecht | CDU/CSU | 235 - Weiden | Dagegen gestimmt | |
Carsten Körber | CDU/CSU | 165 - Zwickau | Dagegen gestimmt | |
Thomas Erndl | CDU/CSU | 227 - Deggendorf | Dagegen gestimmt | |
Stephan Albani | CDU/CSU | 27 - Oldenburg - Ammerland | Dagegen gestimmt | |
Peter Beyer | CDU/CSU | 105 - Mettmann II | Dagegen gestimmt | |
Sebastian Brehm | CDU/CSU | 244 - Nürnberg-Nord | Dagegen gestimmt | |
Mario Czaja | CDU/CSU | 85 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf | Dagegen gestimmt | |
Gunther Krichbaum | CDU/CSU | 279 - Pforzheim | Dagegen gestimmt | |
Armin Schwarz | CDU/CSU | 167 - Waldeck | Dagegen gestimmt |
Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutzpflicht aus Art. 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes nachgekommen werden. Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand dürfe aufgrund seiner Herkunft, seines Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Triage-Entscheidungen werden getroffen, wenn die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patient:innen gleichzeitig zu behandeln. In einem solchen Fall muss die Behandlungsreihenfolge priorisiert werden. Der Gesetzentwurf passt das Infektionsschutzgesetz so an, dass aussschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden darf.
Der Gesundheitsausschuss gab dazu eine Beschlussempfehlung ab, welche drei Änderungsanträge beinhaltet. Darin wird definiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus zu knapp sind und Triage-Entscheidungen getroffen werden müssen. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde eine Zuteilungsentscheidung vorzulegen. Außerdem wird eine weitere Debatte über mögliche Neuregelungen geplant.
Aus der Oppositionsfraktion der CDU/CSU wurde die Kritik an den langen Vorbereitungen für die Anpassung des Gesetzes laut. Die AfD gab zu bedenken, dass die neue Regelung Menschenleben kosten könne und stimmte deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Linkspartei sprach sich für einen längeren Entscheidungsfindungsprozess zu einem Gesetz von dieser Wichtigkeit aus. Linke-Abgeordnete stimmten wegen den kleinen Mängeln im Entwurf gegen die Beschlussempfehlung.
Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.