Name | Fraktion | Wahlkreis Absteigend sortieren | Stimmverhalten | |
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Florian Oßner | CDU/CSU | 228 - Landshut | Dagegen gestimmt | |
Nicole Bauer | FDP | 228 - Landshut | Nicht beteiligtMutterschutz/ Elternzeit | |
Johannes Schätzl | SPD | 229 - Passau | Dafür gestimmt | |
Andreas Scheuer | CDU/CSU | 229 - Passau | Nicht beteiligt | |
Marlene Schönberger | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 230 - Rottal-Inn | Dafür gestimmt | |
Max Straubinger | CDU/CSU | 230 - Rottal-Inn | Dagegen gestimmt | |
Stephan Protschka | AfD | 230 - Rottal-Inn | Dagegen gestimmt | |
Alois Rainer | CDU/CSU | 231 - Straubing | Dagegen gestimmt | |
Erhard Grundl | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 231 - Straubing | Dafür gestimmt | |
Corinna Miazga | AfD | 231 - Straubing | Nicht beteiligt | |
Peter Boehringer | AfD | 232 - Amberg | Dagegen gestimmt | |
Nils Gründer | FDP | 232 - Amberg | Dafür gestimmt | |
Susanne Hierl | CDU/CSU | 232 - Amberg | Dagegen gestimmt | |
Stefan Schmidt | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 233 - Regensburg | Dafür gestimmt | |
Carolin Wagner | SPD | 233 - Regensburg | Dafür gestimmt | |
Peter Aumer | CDU/CSU | 233 - Regensburg | Dagegen gestimmt | |
Ulrich Lechte | FDP | 233 - Regensburg | Dafür gestimmt | |
Martina Englhardt-Kopf | CDU/CSU | 234 - Schwandorf | Dagegen gestimmt | |
Tina Winklmann | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 234 - Schwandorf | Dagegen gestimmt | |
Marianne Schieder | SPD | 234 - Schwandorf | Dafür gestimmt | |
Albert Rupprecht | CDU/CSU | 235 - Weiden | Dagegen gestimmt | |
Uli Grötsch | SPD | 235 - Weiden | Dafür gestimmt | |
Lisa Badum | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 236 - Bamberg | Dafür gestimmt | |
Andreas Schwarz | SPD | 236 - Bamberg | Dafür gestimmt | |
Thomas Silberhorn | CDU/CSU | 236 - Bamberg | Dagegen gestimmt |
Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutzpflicht aus Art. 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes nachgekommen werden. Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand dürfe aufgrund seiner Herkunft, seines Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Triage-Entscheidungen werden getroffen, wenn die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patient:innen gleichzeitig zu behandeln. In einem solchen Fall muss die Behandlungsreihenfolge priorisiert werden. Der Gesetzentwurf passt das Infektionsschutzgesetz so an, dass aussschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden darf.
Der Gesundheitsausschuss gab dazu eine Beschlussempfehlung ab, welche drei Änderungsanträge beinhaltet. Darin wird definiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus zu knapp sind und Triage-Entscheidungen getroffen werden müssen. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde eine Zuteilungsentscheidung vorzulegen. Außerdem wird eine weitere Debatte über mögliche Neuregelungen geplant.
Aus der Oppositionsfraktion der CDU/CSU wurde die Kritik an den langen Vorbereitungen für die Anpassung des Gesetzes laut. Die AfD gab zu bedenken, dass die neue Regelung Menschenleben kosten könne und stimmte deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Linkspartei sprach sich für einen längeren Entscheidungsfindungsprozess zu einem Gesetz von dieser Wichtigkeit aus. Linke-Abgeordnete stimmten wegen den kleinen Mängeln im Entwurf gegen die Beschlussempfehlung.
Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.