Name Aufsteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Thomas Bareiß | CDU/CSU | 295 - Zollernalb - Sigmaringen | Dagegen gestimmt | |
Nezahat Baradari | SPD | 149 - Olpe - Märkischer Kreis I | Dafür gestimmt | |
Karl Bär | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 223 - Bad Tölz – Wolfratshausen – Miesbach | Dafür gestimmt | |
Dorothee Bär | CDU/CSU | 248 - Bad Kissingen | Dagegen gestimmt | |
Felix Banaszak | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 116 - Duisburg II | Dafür gestimmt | |
Daniel Baldy | SPD | 205 - Mainz | Dafür gestimmt | |
Ulrike Bahr | SPD | 252 - Augsburg-Stadt | Dafür gestimmt | |
Annalena Baerbock | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II | Dafür gestimmt | |
Heike Baehrens | SPD | 263 - Göppingen | Dafür gestimmt | |
Lisa Badum | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 236 - Bamberg | Dafür gestimmt | |
Carolin Bachmann | AfD | 161 - Mittelsachsen | Nicht beteiligt | |
Tobias B. Bacherle | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 260 - Böblingen | Dafür gestimmt | |
Maik Außendorf | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 100 - Rheinisch-Bergischer Kreis | Dafür gestimmt | |
Peter Aumer | CDU/CSU | 233 - Regensburg | Dagegen gestimmt | |
Artur Auernhammer | CDU/CSU | 241 - Ansbach | Dagegen gestimmt | |
Andreas Audretsch | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 82 - Berlin-Neukölln | Dafür gestimmt | |
Christine Aschenberg-Dugnus | FDP | 4 - Rendsburg-Eckernförde | Dafür gestimmt | |
Johannes Arlt | SPD | 17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III | Nicht beteiligt | |
Niels Annen | SPD | 20 - Hamburg-Eimsbüttel | Dafür gestimmt | |
Dagmar Andres | SPD | 92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II | Nicht beteiligt | |
Luise Amtsberg | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 5 - Kiel | Dafür gestimmt | |
Philipp Amthor | CDU/CSU | 16 - Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II | Dagegen gestimmt | |
Norbert Maria Altenkamp | CDU/CSU | 181 - Main-Taunus | Dagegen gestimmt | |
Renata Alt | FDP | 262 - Nürtingen | Dafür gestimmt | |
Stephan Albani | CDU/CSU | 27 - Oldenburg - Ammerland | Dagegen gestimmt |
Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutzpflicht aus Art. 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes nachgekommen werden. Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand dürfe aufgrund seiner Herkunft, seines Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Triage-Entscheidungen werden getroffen, wenn die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patient:innen gleichzeitig zu behandeln. In einem solchen Fall muss die Behandlungsreihenfolge priorisiert werden. Der Gesetzentwurf passt das Infektionsschutzgesetz so an, dass aussschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden darf.
Der Gesundheitsausschuss gab dazu eine Beschlussempfehlung ab, welche drei Änderungsanträge beinhaltet. Darin wird definiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus zu knapp sind und Triage-Entscheidungen getroffen werden müssen. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde eine Zuteilungsentscheidung vorzulegen. Außerdem wird eine weitere Debatte über mögliche Neuregelungen geplant.
Aus der Oppositionsfraktion der CDU/CSU wurde die Kritik an den langen Vorbereitungen für die Anpassung des Gesetzes laut. Die AfD gab zu bedenken, dass die neue Regelung Menschenleben kosten könne und stimmte deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Linkspartei sprach sich für einen längeren Entscheidungsfindungsprozess zu einem Gesetz von dieser Wichtigkeit aus. Linke-Abgeordnete stimmten wegen den kleinen Mängeln im Entwurf gegen die Beschlussempfehlung.
Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.