Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung schlägt Änderungen am Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vor. Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll das BZRG an die Bestimmungen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und Großbritannien angepasst werden.

Durch den Rechtsausschuss wurde der Entwurf ergänzt, sodass zukünfitg die Strafbarkeit der öffentlichen Billigung, Leugnung und gröblichen Verharmlosung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen explizit in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Der Paragraf 130 StGB, welcher den Tatbestand der Volksverhetzung definiert, soll um einen neuen Absatz ergänzt werden.

Für den Entwurf stimmten die  514 Abgeordneten der Regierungskoalition sowie der Unionsfraktion geschlossen. Gegen den Entwurf stimmten die AfD sowie bis auf Dr. Petra Sitte auch die Linksfraktion. Neben Petra Sitte enthielt sich auch der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler.

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Dafür gestimmt
514
Dagegen gestimmt
92
Enthalten
2
Nicht beteiligt
128
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Stefan Keuter, MdBStefan KeuterAfD120 - Essen III Dagegen gestimmt
Portrait von Corinna MiazgaCorinna MiazgaAfD231 - Straubing Nicht beteiligt
Jürgen Pohl AfDJürgen PohlAfD189 - Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis Dagegen gestimmt
Jan Wenzel SchmidtJan Wenzel SchmidtAfD67 - Börde - Jerichower Land Dagegen gestimmt
Portrait von Peter BoehringerPeter BoehringerAfD232 - Amberg Dagegen gestimmt
Portrait von Beatrix von StorchBeatrix von StorchAfD75 - Berlin-Mitte Dagegen gestimmt
Portrait von Gottfried CurioGottfried CurioAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Alexander GaulandAlexander GaulandAfD Nicht beteiligt
Portrait von Leif-Erik HolmLeif-Erik HolmAfD15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Dagegen gestimmt
Portrait von Norbert KleinwächterNorbert KleinwächterAfD Dagegen gestimmt
Mike Moncsek Mike MoncsekAfD163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Stephan ProtschkaStephan ProtschkaAfD230 - Rottal-Inn Dagegen gestimmt
Portrait von Carolin BachmannCarolin BachmannAfD161 - Mittelsachsen Nicht beteiligt
Portrait von Jörg SchneiderJörg SchneiderAfD123 - Gelsenkirchen Dagegen gestimmt
Portrait von Gereon BollmannGereon BollmannAfD4 - Rendsburg-Eckernförde Dagegen gestimmt
Portrait von Alice WeidelAlice WeidelAfD293 - Bodensee Nicht beteiligt
Portrait von Thomas DietzThomas DietzAfD164 - Erzgebirgskreis I Nicht beteiligt
Portrait von Albrecht GlaserAlbrecht GlaserAfD170 - Schwalm-Eder Dagegen gestimmt
Portrait von Gerrit HuyGerrit HuyAfD226 - Weilheim Dagegen gestimmt
Portrait von Enrico KomningEnrico KomningAfD16 - Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II Dagegen gestimmt
Matthias MoosdorfMatthias MoosdorfAfD165 - Zwickau Dagegen gestimmt
Portrait von Martin ReichardtMartin ReichardtAfD73 - Burgenland - Saalekreis Nicht beteiligt
Portrait von Christina BaumChristina BaumAfD276 - Odenwald - Tauber Dagegen gestimmt
Uwe SchulzUwe SchulzAfD173 - Gießen Nicht beteiligt
Portrait von Dirk BrandesDirk BrandesAfD47 - Hannover-Land II Nicht beteiligt

Der Gesetzentwurf schlägt vor, das Bundeszentralregistergesetz im Rahmen einiger Änderungen an die Bestimmungen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und Großbritannien anzupassen. Diesbezüglich beinhaltet der Entwurf Regelungen, mit denen der Austausch zwischen den Mitgliedstaaten der EU und dem Vereinigten Königreich von Informationen in den jeweiligen Strafregistern beibehalten werden kann. Der Standard der Strafregistervernetzung zwischen den EU-Mitgliedstaaten für den Austausch mit dem Vereinigten Königreich wird fortgeführt. Die bisherige technische Infrastruktur für den Austausch von Strafregisterinformationen mit dem Vereinigten Königreich soll auch weiterhin genutzt werden.

Da die EU-Kommission gerügt hatte, dass Deutschland den „Rahmenbeschlusses 2008 / 913 / JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ insbesondere bezüglich des öffentlichen Leugnens und gröblichen Verharmlosens unzureichend umgesetzt habe, wurde der Gesetzentwurf durch den Rechtsausschuss so geändert, dass in Zukunft die Strafbarkeit der öffentlichen Billigung, Leugnung und gröblichen Verharmlosung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen explizit im Strafgesetzbuch genannt werden. Der Paragraf 130 StGB soll um einen neuen Absatz ergänzt werden.

Zudem soll mit dem geänderten BZRG die EU-Verordnung (2019/816) zur Einrichtung eines zentralisierten Systems für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen vorliegen, abschließend auf nationaler Ebene durchgeführt werden.

Weitere Einzelregelungen schlagen vor, Anpassungen an Digitalisierungsvorhaben des Bundes sowie die Verbesserung des Datenschutzes vorzunehmen.