Aufhebung von § 219a StGB

Der Bundestag stimmte am 21.02.2019 über einen Gesetzesentwurf der Grünenfraktion und einiger Abgeordneter der Linksfraktion zur Aufhebung des §219 des Strafgesetzbuches ab. Der Antrag fordert die vollständige Aufhebung des Paragraphen und damit des Werbeverbotes zu Schwangerschaftsabbrüchen.

Die Regierungskoalition und die AfD-Fraktion stimmten geschlossen dagegen. Unstimmigkeiten gab es seitens der FDP, deren Abgeordnete gemischt abstimmten. Die Fraktionen Die Linke und B90/Grüne stimmten geschlossen für den Antrag. Somit wurde der Antrag abgelehnt.

 

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Dafür gestimmt
185
Dagegen gestimmt
458
Enthalten
5
Nicht beteiligt
61
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Katrin StafflerKatrin StafflerCDU/CSU215 - Fürstenfeldbruck Dagegen gestimmt
Portrait von Jana SchimkeJana SchimkeCDU/CSU62 - Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I Dagegen gestimmt
Peter SteinCDU/CSU14 - Rostock - Landkreis Rostock II Dagegen gestimmt
Portrait von Antje LeziusAntje LeziusCDU/CSU201 - Kreuznach Dagegen gestimmt
Alois Rainer MdB Alois RainerCDU/CSU231 - Straubing Dagegen gestimmt
Portrait von Norbert Maria AltenkampNorbert Maria AltenkampCDU/CSU181 - Main-Taunus Dagegen gestimmt
Copyright: Tobias KochRalph BrinkhausCDU/CSU131 - Gütersloh I Dagegen gestimmt
Portrait von Johannes RöringJohannes RöringCDU/CSU126 - Borken II Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas JarzombekThomas JarzombekCDU/CSU106 - Düsseldorf I Nicht beteiligt
Portrait von Artur AuernhammerArtur AuernhammerCDU/CSU241 - Ansbach Dagegen gestimmt
Dr. Günter Krings MdB, 2021Günter KringsCDU/CSU109 - Mönchengladbach Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas BareißThomas BareißCDU/CSU295 - Zollernalb - Sigmaringen Dagegen gestimmt
Portrait von Patrick SensburgPatrick SensburgCDU/CSU147 - Hochsauerlandkreis Dagegen gestimmt
Portrait von Roy KühneRoy KühneCDU/CSU52 - Goslar - Northeim - Osterode Dagegen gestimmt
Portrait von Alois KarlAlois KarlCDU/CSU232 - Amberg Dagegen gestimmt
Portrait von Ulrich LangeUlrich LangeCDU/CSU254 - Donau-Ries Dagegen gestimmt
Portrait von Michael HennrichMichael HennrichCDU/CSU262 - Nürtingen Dagegen gestimmt
Portrait von Karsten MöringKarsten MöringCDU/CSU93 - Köln I Nicht beteiligt
Portrait von Eckhard GnodtkeEckhard GnodtkeCDU/CSU66 - Altmark Dagegen gestimmt
Portrait von Christoph PloßChristoph PloßCDU/CSU21 - Hamburg-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Gerd MüllerGerd MüllerCDU/CSU256 - Oberallgäu Dagegen gestimmt
Portrait von Hermann GröheHermann GröheCDU/CSU108 - Neuss I Dagegen gestimmt
Portrait von Patricia LipsPatricia LipsCDU/CSU187 - Odenwald Dagegen gestimmt
Portrait von Marcus WeinbergMarcus WeinbergCDU/CSU19 - Hamburg-Altona Dagegen gestimmt
Portrait von Axel Eduard FischerAxel Eduard FischerCDU/CSU272 - Karlsruhe-Land Dagegen gestimmt

Der Bundestag stimmte am 21.02.2019 über einen Gesetzesentwurf der Grünenfraktion und einiger Abgeordneter der Linksfraktion zur Aufhebung des §219 des Strafgesetzbuches ab. Der Antrag fordert die vollständige Aufhebung des Paragraphen und damit des Werbeverbotes zu Schwangerschaftsabbrüchen.

Die Regierungskoalition und die AfD-Fraktion stimmten geschlossen dagegen. Unstimmigkeiten gab es seitens der FDP, deren Abgeordnete gemischt abstimmten. Die Fraktionen Die Linke und B90/Grüne stimmten geschlossen für den Antrag. Somit wurde der Antrag abgelehnt.

In der Debatte bemerkt Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD), dass die Tatsache, dass es einem/r Arzt/Ärztin verboten ist, darüber zu informieren, ob er/sie einen solchen Eingriff zur Beendigung einer Schwangerschaft anbietet, ein falsches Arztbild darstelle. Es würde unterstellen, dass Ärzte solch einen Eingriff nur durchführen würden, um daran Geld zu verdienen. Auch sei dieses Verbot diskriminierend für die Frau, da es bedeute, dass man davon ausgeht, dass eine Frau sich allein durch Werbung zu einem Schwangerschaftsabbruch bewegen ließe.

Beatrix von Storch (AfD) argumentiert gegen den Antrag, indem sie die Abtreibung im Allgemeinen als rechtswidrig bezeichnet. Ihrer Meinung nach müsse das Werbeverbot für Abtreibung bestehen bleiben, denn was verboten wäre, dürfe nicht beworben werden und wer für eine Straftat werbe, werde am Ende zum Anstifter.


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