Aufhebung von § 219a StGB

Der Bundestag stimmte am 21.02.2019 über einen Gesetzesentwurf der Grünenfraktion und einiger Abgeordneter der Linksfraktion zur Aufhebung des §219 des Strafgesetzbuches ab. Der Antrag fordert die vollständige Aufhebung des Paragraphen und damit des Werbeverbotes zu Schwangerschaftsabbrüchen.

Die Regierungskoalition und die AfD-Fraktion stimmten geschlossen dagegen. Unstimmigkeiten gab es seitens der FDP, deren Abgeordnete gemischt abstimmten. Die Fraktionen Die Linke und B90/Grüne stimmten geschlossen für den Antrag. Somit wurde der Antrag abgelehnt.

 

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Dafür gestimmt
185
Dagegen gestimmt
458
Enthalten
5
Nicht beteiligt
61
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Christian HaaseChristian HaaseCDU/CSU136 - Höxter - Lippe II Dagegen gestimmt
Portrait von Andreas MattfeldtAndreas MattfeldtCDU/CSU34 - Osterholz - Verden Dagegen gestimmt
Portrait von Gitta ConnemannGitta ConnemannCDU/CSU25 - Unterems Dagegen gestimmt
Portrait von Björn SimonBjörn SimonCDU/CSU185 - Offenbach Dagegen gestimmt
Portrait von Oswin VeithOswin VeithCDU/CSU177 - Wetterau I Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas de MaizièreThomas de MaizièreCDU/CSU155 - Meißen Nicht beteiligt
Portrait von Veronika BellmannVeronika BellmannCDU/CSU161 - Mittelsachsen Dagegen gestimmt
Portrait von Michael von AbercronMichael von AbercronCDU/CSU7 - Pinneberg Dagegen gestimmt
Portrait von Frank SteffelFrank SteffelCDU/CSU77 - Berlin-Reinickendorf Dagegen gestimmt
Portrait von Katja LeikertKatja LeikertCDU/CSU180 - Hanau Dagegen gestimmt
Portrait von Marc BiadaczMarc BiadaczCDU/CSU260 - Böblingen Dagegen gestimmt
Portrait von Andrea LindholzAndrea LindholzCDU/CSU247 - Aschaffenburg Dagegen gestimmt
Portrait von Johannes SteinigerJohannes SteinigerCDU/CSU208 - Neustadt - Speyer Dagegen gestimmt
BildNorbert BrackmannCDU/CSU10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Dagegen gestimmt
Prof. Dr. Claudia Schmidtke (CDU)Claudia SchmidtkeCDU/CSU11 - Lübeck Nicht beteiligt
Thomas ErndlThomas ErndlCDU/CSU227 - Deggendorf Dagegen gestimmt
Portrait von Max StraubingerMax StraubingerCDU/CSU230 - Rottal-Inn Dagegen gestimmt
Portrait von Helge BraunHelge BraunCDU/CSU173 - Gießen Dagegen gestimmt
Portrait von Peter WeißPeter WeißCDU/CSU283 - Emmendingen - Lahr Nicht beteiligt
Philipp AmthorPhilipp AmthorCDU/CSU16 - Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II Dagegen gestimmt
Portrait von Josef RiefJosef RiefCDU/CSU292 - Biberach Dagegen gestimmt
Portrait von Klaus-Peter SchulzeKlaus-Peter SchulzeCDU/CSU64 - Cottbus - Spree-Neiße Dagegen gestimmt
Portrait von Kai WhittakerKai WhittakerCDU/CSU273 - Rastatt Dagegen gestimmt
Portrait von Elisabeth Winkelmeier-BeckerElisabeth Winkelmeier-BeckerCDU/CSU97 - Rhein-Sieg-Kreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Hans MichelbachHans MichelbachCDU/CSU238 - Coburg Dagegen gestimmt

Der Bundestag stimmte am 21.02.2019 über einen Gesetzesentwurf der Grünenfraktion und einiger Abgeordneter der Linksfraktion zur Aufhebung des §219 des Strafgesetzbuches ab. Der Antrag fordert die vollständige Aufhebung des Paragraphen und damit des Werbeverbotes zu Schwangerschaftsabbrüchen.

Die Regierungskoalition und die AfD-Fraktion stimmten geschlossen dagegen. Unstimmigkeiten gab es seitens der FDP, deren Abgeordnete gemischt abstimmten. Die Fraktionen Die Linke und B90/Grüne stimmten geschlossen für den Antrag. Somit wurde der Antrag abgelehnt.

In der Debatte bemerkt Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD), dass die Tatsache, dass es einem/r Arzt/Ärztin verboten ist, darüber zu informieren, ob er/sie einen solchen Eingriff zur Beendigung einer Schwangerschaft anbietet, ein falsches Arztbild darstelle. Es würde unterstellen, dass Ärzte solch einen Eingriff nur durchführen würden, um daran Geld zu verdienen. Auch sei dieses Verbot diskriminierend für die Frau, da es bedeute, dass man davon ausgeht, dass eine Frau sich allein durch Werbung zu einem Schwangerschaftsabbruch bewegen ließe.

Beatrix von Storch (AfD) argumentiert gegen den Antrag, indem sie die Abtreibung im Allgemeinen als rechtswidrig bezeichnet. Ihrer Meinung nach müsse das Werbeverbot für Abtreibung bestehen bleiben, denn was verboten wäre, dürfe nicht beworben werden und wer für eine Straftat werbe, werde am Ende zum Anstifter.


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