Arbeitsschutzkontrollgesetz

Mit dem neu eingebrachten Gesetz will die Bundesregierung schon länger bekannte Defizite im Bereich des Arbeitsschutzes verbessern. Der Gesetzentwurf soll die ungenauen Vorgaben über die Häufigkeit der Kontrollen in Betrieben im bereits bestehenden Arbeitsschutzgesetz ergänzen und dem Trend der rückläufigen Betriebsbesichtigungen entgegenwirken. Das neue Gesetz wird mit dem Fokus auf die menschenunwürdigen Arbeitsverhältnissen in deutschen Schlachhöfen auf den Weg gebracht.

Die Regierungsfraktionen SPD und CDU/CSU sowie die Fraktionen DIE LINKE und Die GRÜNEN stimmten für den Gesetzesentwurf. AfD und FDP hingegen stimmen geschlossen mit Nein. Auch die CDU/CSU Mitglieder Max Straubinger, Jana Schimke und Mark Hauptmann stimmten dagegen. Damit wird der Gesetzentwurf mit 473 Ja-Stimmen angenommen.

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Dafür gestimmt
473
Dagegen gestimmt
152
Enthalten
5
Nicht beteiligt
79
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Aufsteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Profilfoto Mahmut ÖzdemirMahmut ÖzdemirSPD116 - Duisburg II Dafür gestimmt
Portrait von Cem ÖzdemirCem ÖzdemirDIE GRÜNEN258 - Stuttgart I Dafür gestimmt
Portrait von Gerold OttenGerold OttenAfD221 - München-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Henning OtteHenning OtteCDU/CSU44 - Celle - Uelzen Dafür gestimmt
Portrait von Josef OsterJosef OsterCDU/CSU199 - Koblenz Dafür gestimmt
Portrait von Friedrich OstendorffFriedrich OstendorffDIE GRÜNEN127 - Coesfeld - Steinfurt II Dafür gestimmt
Portrait von Florian OßnerFlorian OßnerCDU/CSU228 - Landshut Dafür gestimmt
Portrait von Josephine OrtlebJosephine OrtlebSPD296 - Saarbrücken Dafür gestimmt
Portrait von Wilfried OellersWilfried OellersCDU/CSU89 - Heinsberg Dafür gestimmt
Portrait von Ulrich OehmeUlrich OehmeAfD163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Georg NüßleinGeorg NüßleinCDU/CSU255 - Neu-Ulm Dafür gestimmt
Portrait von Omid NouripourOmid NouripourDIE GRÜNEN183 - Frankfurt am Main II Dafür gestimmt
Portrait von Thomas NordThomas NordDIE LINKE63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree Nicht beteiligt
Portrait von Jan Ralf NolteJan Ralf NolteAfD167 - Waldeck Dagegen gestimmt
Portrait von Michaela NollMichaela NollCDU/CSU104 - Mettmann I Nicht beteiligt
Ein Bild des Abgeordneten Matthias Nölke vor der Innenkuppel des ReichstagsgebäudesMatthias NölkeFDP168 - Kassel Dagegen gestimmt
Portrait von Ulli NissenUlli NissenSPD183 - Frankfurt am Main II Dafür gestimmt
Portrait Dietmar NietanDietmar NietanSPD90 - Düren Dafür gestimmt
Portrait von Petra NicolaisenPetra NicolaisenCDU/CSU1 - Flensburg - Schleswig Dafür gestimmt
Portrait von Andreas NickAndreas NickCDU/CSU204 - Montabaur Dafür gestimmt
Portrait von Christoph NeumannChristoph NeumannAfD152 - Leipzig I Dagegen gestimmt
Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann MdBMartin NeumannFDP65 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II Dagegen gestimmt
Alexander S. NeuAlexander S. NeuDIE LINKE97 - Rhein-Sieg-Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Ingrid NestleIngrid NestleDIE GRÜNEN3 - Steinburg - Dithmarschen Süd Dafür gestimmt
Portrait von Christian NattererChristian NattererCDU/CSU Dafür gestimmt

Die Abstimmung über den Entwurf  des Arbeitsschutzkontrollgesetzes wird in der letzter Sitzungswoche des Bundestags dieses Jahres durchgeführt, um eine schnelle Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Die schlechten Bedingungen unter denen die meist aus Osteuropa stammenden Leiharbeiter arbeiten müssen kamen im Zuge der Corona-Pandemie ans Licht. Schon ab dem 01. Januar 2021 sollen mehr Kontrollen in den Betrieben und eine Arbeitszeiterfassung realisiert werden. Außerdem sind Verbote von Werkverträgen in der Fleischindustrie (vorwiegend bei Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung) geplant. Es ist vorgesehen diese Verbote ab dem 01. April auch auf die Leiharbeit auszuweiten.

Die Arbeitnehmer müssen ab Inkrafttreten vom Unternehmen direkt beschäftigt werden, welches dann auch für die Einhaltung von Mindestlohn, Sozialversicherung und Ar­beitsschutz verantwortlich ist. Mit einer Frist von drei Jahren wird es aber dennoch möglich sein auf Basis eines Tarifvertrags in der Fleischverarbeitung auch Leiharbeiter anzustellen, um bei erhöhter Nachfrage trotzdem genug Fleisch liefern zu können.

Eine weitere Änderung ist in der Arbeitszeiterfassung vorgesehen, welche nur noch elektronisch stattfinden darf. Außerdem werden höhere Bußgelder erhoben, wenn die Mindeststandards der Personalunterkünfte nicht eingehalten werden. Die Unternehmen sollen in Zukunft deutlich öfter auf die Einhaltungen der Regelungen kontrolliert werden, was durch eine jährliche bundesweit einheitliche Mindestbesichtigungsquote, die bis 2026 weiter ansteigt, erreicht werden soll, damit die Länder genügend Zeit für die Umsetzung der Verschärfungen haben. Es wird zudem eine neue Bundesfachstelle in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin aufgestellt, welches einen Knotenpunkt der Organisation und Kompetenz bilden soll.

Gegenstimmen kamen vor allem auf, da in den Änderungen eine Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Fleischindustrie auf dem internationalen Markt gesehen wird. Einige Unternehmen halten das Gesetz sogar für verfassungswiedrig und wollen Klage einreichen. Auch Fraktionen, die für die Gesetzesänderung stimmten, äußerten Kritik, hier aber in die andere Richtung. Grüne und Linke prangerten an, dass trotz der neuen Regelungen Leiharbeit weiter möglich sei.

Hubertus Heil, Bundesarbeits- und Sozialminister der SPD, kündigte an, von nun an ein höheres Augenmerk auf den Gesundheitsschutz von Arbeiter:innen zu legen, vorrangig auch in der Fleischindustrie.

Die Regierungsfraktionen SPD und CDU/CSU sowie die Fraktionen DIE LINKE und Die GRÜNEN stimmten für den Gesetzesentwurf. AfD und FDP hingegen stimmen geschlossen mit Nein. Auch die CDU/CSU Mitglieder Max Straubinger, Jana Schimke und Mark Hauptmann stimmten gegen den Gesetzesentwurf. Damit wird der Gesetzentwurf mit 473 Ja-Stimmen angenommen.