
(...) Zu der von Ihnen geäußerten Befürchtung habe ich vor einigen Tagen eine Pressemitteilung auf meiner Homepage veröffentlicht, in der ich dargelegt habe, dass die Umsetzung des Projekts "Stuttgart 21" nicht in Verbindung mit der Realisierung der Kinzigtalbahn in Verbindung gebracht werden kann. Ich verweise dazu auf den Text meiner Pressemitteilung, die sie unter folgendem Link nachlesen können: http://tinyurl.com/2crrp8c (...)

(...) Die Projektgegner bieten auch keine realistische Alternative; das sog. Alternativkonzept „Kopfbahnhof 21“ ist eine reine Ideenskizze, wird wöchentlich nach Belieben verändert und enthielt noch bis vor kurzem dieselben Aspekte, die bei Stuttgart 21 vor allem unter Kostengesichtspunkten kritisiert werden - ich nenne nur die Anbindung des Stuttgarter Flughafens und die Weiterführung der Strecke auf einer Neubaustrecke Wendlingen - Ulm als Teil der Transeuropäischen Magistrale Paris - Wien - Budapest. (...)

(...) Artikel 102 Grundgesetz gilt: "Die Todesstrafe ist abgeschafft." Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ihren Mitgliedstaaten die Möglichkeit lässt, die Todesstrafe unter bestimmten Bedingungen (siehe Artikel 2 EMRK) zu verhängen und zu vollstrecken. Für Deutschland gilt jedoch wie gesagt der Artikel 102 Grundgesetz, so dass die Todesstrafe in Deutschland weder verhängt noch vollstreckt werden darf. (...)

Sehr geehrter Herr Georg,


(...) Was das Bauprojekt als solches angeht, so würde ich mir wünschen, dass mit Hilfe von Heiner Geißler ein neuer Gesprächsfaden zustande kommt, der auch größere Transparenz über die Kosten herstellt - sowohl für den Fall der Baufortsetzung als auch für alternative Planungen. Generell finde ich, sollten nicht nur die vorübergehenden Lasten gesehen werden, sondern auch ein Gespür entwickelt werden für den Reiz des geplanten Bauprojekts - sowohl in verkehrlicher, architektonischer und städtebaulicher Hinsicht. (...)