Sollten sich konkrete Hinweise auf Straftaten oder Bezüge zu Berliner Einrichtungen oder Personen ergeben, sind die zuständigen Strafverfolgungsbehörden verpflichtet, diesen konsequent nachzugehen. Als regierende Fraktion im Abgeordnetenhaus nutzen wir selbstverständlich unsere parlamentarischen Kontrollrechte, um Transparenz herzustellen und die Arbeit der Landesbehörden zu begleiten.
Die betroffenen Frauen und Mädchen haben ein Recht auf lückenlose Aufklärung, strafrechtliche Konsequenzen und Gerechtigkeit. Sollten sich daraus Hinweise auf Opfer mit Deutschlandbezug, auf strafrechtlich relevante Sachverhalte oder auf Versuche politischer Einflussnahme ergeben, muss dies aufgeklärt werden.
Ich habe als Bundesfamilienministerin die Reform des Unterhaltsrechts angestoßen. Bisher ist keine umfassende gesetzliche Neuregelung auf Bundesebene hervorgegangen, jedoch wird der Reformbedarf weiterhin diskutiert.
Die Seite wurde offensichtlich abgeschaltet, was mir nicht bekannt war. Ich werde die Verlinkung rausnehmen lassen.
Unabhängig davon steht es betroffenen Personen selbstverständlich frei, sich an zuständige Aufsichtsbehörden, Gerichte oder – sofern sie einen Verstoß gegen Unionsrecht sehen – auch an Organe der Europäischen Union zu wenden.
