Wann rechnen Sie für Berlin mit Umsetzung der wirksamen Abhilfebefugnisse nach Art. 17, 52-53 JI-Richtlinie mitten in Vertragsverletzungsverfahren? Sollten sich Betroffene in EU-Organen beschweren?
Wann rechnen Sie für Berlin (Land/Bund) mit Beendigung der Vertragsverletzungsverfahren nach der RICHTLINIE (EU) 2016/680 DES EUROP. PARLAMENTS UND DES RATES v. 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI?
Wie sehen Sie die Missachtungen der JI-Richtlinie (Stand vor über 5 Jahren: seit über 1000 Tagen: https://tinyurl.com/m2bjhyhr) bis heute?
So argumentieren dt. Datenschutzaufsichtsbehörden - v.a. auch die Berliner BfDI - mündlich & schriftlich, dass in dem Land keine wirksamen Abhilfebefugnisse (s. Art. 17, 52f. JI) zur Verfügung stünden (hingegen: EuGH v. 16.11.23), die Aufsicht "petitionsähnlich" sei, man das Ende von Berliner Vertragsverletzungen abwarte,

