
Der Entscheidung aus Bayern liegt eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zugrunde, dass in einem kurzen Zeitraum Anfang 2020 eine gewisse Konstellation - alleine oder mit Familienangehörigen tagsüber außerhalb der Wohnung - nicht mit einem Bußgeld zu belegen war

Rückzahlungen können nur in jenen Fällen erfolgen, in denen das Bußgeld aus genau diesem Grund verhängt wurde.

In Bayern werden lediglich die Bußgelder zurückerstattet, die zu Unrecht verhängt wurden.

In der Tat bringt die Aufgabe des rechtlichen Betreuers je nach Komplexität der Lebenssituation eines Betreuten eine Vielzahl von im Einzelfall inhaltlich schwierigen Sachentscheidungen mit sich, einhergehend mit im persönlichen Umgang herausfordernden Klientenbeziehungen.

Es sind Kiss & Ride-Stellplätze sowie Kurzzeitstellplätze geplant. Reisende können noch immer zum Bahnhof gebracht und vom Bahnhof abgeholt werden.

Auch in Baden-Württemberg gab es Ausgangsbeschränkungen, die allerdings nur nachts und nicht, wie in Bayern, auch tagsüber galten. Dadurch ist es ein anderer Sachverhalt als in Bayern, der deshalb auch anders bewertet werden muss.