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Ute Leidig
Bündnis 90/Die Grünen
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/ 8 Fragen beantwortet
Frage von Max S. •

Wie stehen Sie zum Thema einer verfassungsschutzrechtlichen Untersuchung der AfD durch das Bundesverfassungsgericht? Und würden Sie diese Untersuchung unterstützen?

Für eine Petition ist ein Link anbei.

https://innn.it/afdverbot

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Für mich ist klar: Die AfD bewegt sich außerhalb des demokratischen Spektrums. Sie ist eine massive Belastung für unsere freiheitliche-demokratische Grundordnung. Wir Grüne arbeiten täglich daran, den Menschen im Land Orientierung zu geben, den gesellschaftlichen Zusammenhang zu stärken sowie Hass, Hetze und Fake-News ein deutliches „Nein“ entgegen zu setzen. Erklärtes Ziel ist es, ein Erstarken der AfD zu verhindern.

Grundsätzlich sieht unsere Verfassungsordnung ein Parteienverbot vor und das finde ich sehr wichtig. Gleichzeitig zeigt die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes im Rahmen des Verbotsverfahrens gegen die NPD, dass dieses scharfe Schwert nur unter strengsten Voraussetzungen eingesetzt werden darf. Schließlich handelt es sich bei einem Parteienverbot um einen Eingriff in den Kernbereich unserer Verfassungsordnung, die Parteien als zentrale Akteure vorsieht.

Voraussetzung für ein erfolgreiches Verbotsverfahren ist eine umfassende und mit größter Sorgfalt betriebene Prüfung. Zentral dabei ist die Vorarbeit und Bewertung durch die Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder. Momentan wird die AfD durch die zuständigen Verfassungsschutzämter „lediglich“ als Verdachtsfall eingestuft. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt halte ich die Einleitung eines Parteienverbotsantrags daher nicht für angebracht. Der Schaden wäre immens bzw. die Konsequenzen äußerst bedenklich, wenn ein Verbot im Verfahren an einem „aus Mangel an Beweisen“ scheitern müsste. 

Die zuständigen Verfassungsschutzämter sind derzeit im laufenden Prüfungsverfahren, eine Neu-Bewertung der AfD steht noch aus. Erst auf der Grundlage einer geänderten Bewertung durch die Verfassungsschutzämter können die antragsberechtigten Verfassungsorgane (Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung) die politische Entscheidung treffen, ein gegen die AfD gerichtetes Parteienverbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht einzuleiten.

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