Öffentliche Aufträge sind wettbewerblich, transparent und diskriminierungsfrei zu vergeben. Maßgeblich sind Kriterien wie Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit, technische Eignung, Versorgungssicherheit und zeitliche Umsetzbarkeit. Eine gezielte regionale Steuerung von Rüstungsaufträgen allein zum Zweck des regionalen Strukturausgleichs wäre vergaberechtlich nicht zulässig.