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Daniel Bettermann
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Frage von Johanna K. •

Warum wird bei uns Psychotherapeutinnen gekürzt statt bei der Ärzten die sich eine schicke Inneneinrichtung ihrer Praxis leisten können?

Guten Tag Herr Bettermann,

Als Psychotherapeutin aus Kassel, mit Praxis in der Goethest und betroffene Psychotherapeutin möchte ich mich mit der Bitte, das Vorhaben, unser Honorar um 4,5 % zu kürzen, noch einmal zu überdenken,an sie wenden.

Ich möchte auf Folgendes aufmerksam machen: Die Honorarkürzungen werden argumentativ als Maßnahme zur Kostenersparnis im Gesundheitswesen begründet. Doch erklären Sie mir bitte, warum ausgerechnet bei denen gespart wird, die am wenigsten verdienen.

Meiner Meinung nach sollte man stattdessen bei den Arztgruppen ansetzen, bei denen allein die Innenausstattung der Praxis darauf schließen lässt, dass hier sehr gut verdient wird. Durch politische Einflussnahme werden im Gesundheitssystem gezielt Anreize geschaffen. Die aktuelle Honorarstruktur begünstigt vor allem medizinische Berufe in denen aufwändige Laboruntersuchungen/Sachleistungen stattfinden – genau das macht das Gesundheitssystem so teuer. Und das gesprochenen Wort würde oft viel Geld sparen.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau Johanna K., 

vielen lieben Dank für ihre Kontaktaufnahme und Ihr damit verbundenes Interesse. 

Meine Fraktion und ich nehmen dieses Thema sehr ernst und wir können Ihre Verunsicherung und Ihren Unmut nachvollziehen. Die Entscheidung ist das falsche Signal an die Gesellschaft und vor allem an die Betroffenen und ihre konkrete psychotherapeutische Versorgung in Deutschland. 

In Deutschland werden Entscheidungen über Leistungsumfang und Vergütung im Rahmen der Selbstverwaltung getroffen. Der Gesetzgeber legt dabei lediglich die Rahmenbedingungen und Verfahren fest, während der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Honorare eigenständig aushandeln. Diese Delegation ist sinnvoll, da die unmittelbar Verantwortlichen über die nötige Expertise und Datengrundlage verfügen.

Die Bundesregierung überwacht das Verfahren der Entscheidungen durch die Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Dieses prüft, ob Beschlüsse den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, jedoch nicht deren inhaltliche Zweckmäßigkeit. Diese liegt in der Verantwortung der Selbstverwaltung.

Wir nehmen mögliche Auswirkungen ernst, insbesondere angesichts der angespannten Versorgungslage in der psychischen Gesundheit. Daher haben wir Bundesministerin Nina Warken um eine Einschätzung der Folgen gebeten. Zugleich soll das Bundesministerium für Gesundheit darlegen, wie es den Beschluss im Rahmen seiner Rechtsaufsicht prüft und welche Maßnahmen bei negativen Auswirkungen auf die Versorgung ergriffen werden.

Klar ist für uns: Die Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung darf weder zulasten der Patientinnen und Patienten gehen noch den Zugang zur Versorgung verschlechtern. Wir erwarten daher zeitnah nachhaltige Reformvorschläge. Unser Ziel bleibt, die Versorgung im Bereich psychischer Gesundheit zu stärken und den Zugang zu Therapie langfristig zu sichern.

Mit freundlichen Grüßen aus Kassel 

Daniel Bettermann, MdB

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