Wie rechtfertigen Sie den Grundrechtseingriff durch die Ausreisegenehmigungspflicht für Männer ab 17 (§ 3 Abs. 2 WPflG)? Werden Sie sich in Ihrer Fraktion für eine rasche Streichung einsetzen?
Sehr geehrter Abgeordneter,
seit dem 1. Januar 2026 ist das neue Wehrdienst-Modernisierungsgesetz in Kraft, welches § 3 Abs. 2 WPfIG aktiviert hat.
Demnach müssen junge Manner ab 17 Jahren eine Genehmigung der Bundeswehr einholen, wenn sie Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen (z. B. für Work & Travel, Praktika oder Auslandssemester).
Viele Juristen und betroffene Bürger halten diesen pauschalen Eingriff in die Ausreisefreiheit (geschützt durch Art. 2 Abs. 1 GG) für völlig unverhältnismäßig - besonders, da das neue Wehrdienstmodell primär auf Freiwilligkeit basieren soll.
Zudem entsteht durch diese Regelung ein massiver bürokratischer Aufwand für die Karrierecenter und die Bürger. Gleichzeitig ist ein Verstoß gegen diese Meldepflicht ironischerweise derzeit gesetzlich nicht einmal mit klaren Sanktionen oder Bußgeldern belegt. Dies führt zu reiner Schikane an der Grenze ohne echten sicherheitspolitischen Mehrwert.

