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Fabian Gramling
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Frage von Sarah D. •

Wie rechtfertigen Sie den Grundrechtseingriff durch die Ausreisegenehmigungspflicht für Männer ab 17 (§ 3 Abs. 2 WPflG)? Werden Sie sich in Ihrer Fraktion für eine rasche Streichung einsetzen?

Sehr geehrter Herr Gramling,seit dem 1. Januar 2026 ist das neue Wehrdienst-Modernisierungsgesetz in Kraft, welches § 3 Abs. 2 WPfIG aktiviert hat.
Demnach müssen junge Manner ab 17 Jahren eine Genehmigung der Bundeswehr einholen, wenn sie Deutschland langer als drei Monate verlassen wollen (z. B. für Work & Travel, Praktika oder Auslandssemester).
Viele Juristen und betroffene Bürger halten diesen pauschalen Eingriff in die Ausreisefreiheit (geschützt durch Art. 2 Abs. 1 GG) für völlig unverhaltnismaßig - besonders, da das neue Wehrdienstmodell primar auf Freiwilligkeit basieren soll.Zudem entsteht durch diese Regelung ein massiver bürokratischer Aufwand für die Karrierecenter und die Bürger. Gleichzeitig ist ein Verstoß gegen diese Meldepflicht ironischerweise derzeit gesetzlich nicht einmal mit klaren Sanktionen oder Bußgeldern belegt. Dies führt zu reiner Schikane an der Grenze ohne echten sicherheitspolitischen Mehrwert.

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau D.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Junge Männer müssen für längere Auslandsaufenthalte keine Genehmigung der Bundeswehr einholen. Das Bundesverteidigungsministerium hat dies ausdrücklich klargestellt. Die Regel, auf die sie sich beziehen, wird nicht angewandt.

Unabhängig davon ist nachvollziehbar, dass die öffentliche Debatte darüber viele Menschen verunsichert hat. Gerade bei Auslandssemestern, Praktika oder Work-and-Travel-Aufenthalten braucht es klare und verständliche Regeln.

Mit freundlichen Grüßen

Fabian Gramling

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