Im Lichte dieser politischen Entscheidung gilt es einmal mehr zu betonen, dass wir als Gesellschaft und Politik darauf achten müssen, dass Datenschutz nicht zum Täterschutz verkommt.
Ziel des aktuellen Versorgungsstärkungsgesetzes ist es ausdrücklich, die Erstversorgung für psychisch kranke Menschen spürbar zu verbessern, anstatt sie zu verschlechtern.
Für die ambulante Psychotherapie war bislang innerhalb dieses Reformpaketes vorgesehen, psychotherapeutische Leistungen künftig grundsätzlich wieder in die s. g. Budgetierung einzubeziehen und die bisherige gesetzliche Schutzregelung zur angemessenen Vergütung zu streichen.